Kennt sich jemand von euch aus?
26.03.2022 13:11
Huhu ihr Lieben,
zum 30.06. 22 habe ich aus privaten Gründen bei meinem Arbeitgeber gekündigt.
Ich war ab 01.01.2021 im Beschäftigungsverbot, sprich mein kompletter Urlaub steht mir noch zu bzw. bis zum Eintritt in die Elternzeit.
Soweit ich weiß, Darf der AG den Urlaub im Mutterschutz sowie im Beschäftigungsverbot nicht kürzen, nur in der Elternzeit um 1/12.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. ausrechnen wieviel urlaub mir bis zu meiner Kündigung noch zusteht.
Also :
Beschäftigungsverbot ab 01.01.2021
Mutterschutz bis 04.08.2021
Elternzeit ab 05.05.2021 bis 30.06.2022
Urlaubsanspruch sind 33 Tage im Jahr.
Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch aus
zum 30.06. 22 habe ich aus privaten Gründen bei meinem Arbeitgeber gekündigt.
Ich war ab 01.01.2021 im Beschäftigungsverbot, sprich mein kompletter Urlaub steht mir noch zu bzw. bis zum Eintritt in die Elternzeit.
Soweit ich weiß, Darf der AG den Urlaub im Mutterschutz sowie im Beschäftigungsverbot nicht kürzen, nur in der Elternzeit um 1/12.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. ausrechnen wieviel urlaub mir bis zu meiner Kündigung noch zusteht.
Also :
Beschäftigungsverbot ab 01.01.2021
Mutterschutz bis 04.08.2021
Elternzeit ab 05.05.2021 bis 30.06.2022
Urlaubsanspruch sind 33 Tage im Jahr.
Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch aus
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26.03.2022 14:48
Zitat von Karina25:kann es sein das dein Muschu bis 04.07. Ging und nicht bis August.
Huhu ihr Lieben,
zum 30.06. 22 habe ich aus privaten Gründen bei meinem Arbeitgeber gekündigt.
Ich war ab 01.01.2021 im Beschäftigungsverbot, sprich mein kompletter Urlaub steht mir noch zu bzw. bis zum Eintritt in die Elternzeit.
Soweit ich weiß, Darf der AG den Urlaub im Mutterschutz sowie im Beschäftigungsverbot nicht kürzen, nur in der Elternzeit um 1/12.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. ausrechnen wieviel urlaub mir bis zu meiner Kündigung noch zusteht.
Also :
Beschäftigungsverbot ab 01.01.2021
Mutterschutz bis 04.08.2021
Elternzeit ab 05.05.2021 bis 30.06.2022
Urlaubsanspruch sind 33 Tage im Jahr.
Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch aus![]()
Also 33:12=2,75 Tage Anspruch pro Monat
2,75× 6 volle Monate= 16,5 das wäre dein Anspruch.
Wie es wegen Elternzeit gerechnet wird, kann ich dir nicht genau sagen.
26.03.2022 15:37
Zitat von Karina25:
Huhu ihr Lieben,
zum 30.06. 22 habe ich aus privaten Gründen bei meinem Arbeitgeber gekündigt.
Ich war ab 01.01.2021 im Beschäftigungsverbot, sprich mein kompletter Urlaub steht mir noch zu bzw. bis zum Eintritt in die Elternzeit.
Soweit ich weiß, Darf der AG den Urlaub im Mutterschutz sowie im Beschäftigungsverbot nicht kürzen, nur in der Elternzeit um 1/12.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. ausrechnen wieviel urlaub mir bis zu meiner Kündigung noch zusteht.
Also :
Beschäftigungsverbot ab 01.01.2021
Mutterschutz bis 04.08.2021
Elternzeit ab 05.05.2021 bis 30.06.2022
Urlaubsanspruch sind 33 Tage im Jahr.
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Urlaub darf nur für volle Elternzeit- Monate um 1/12 gekürzt werden. Wenn dein MuSchu bis zum 04.08.2021 ging, hast du Urlaubsanspruch für Januar bis einschließlich August. Also wird der Urlaub, um 4/12 (September bis Dezember) gekürzt.
Dein Anspruch für 2021:
33/12×8 = 22 (Rest-)Urlaubstage
Für 2022 hast du demnach keinen Urlaubsanspruch, weil du bis zur Kündigung in Elternzeit bist.
26.03.2022 15:45
Zitat von Karina25:
Huhu ihr Lieben,
zum 30.06. 22 habe ich aus privaten Gründen bei meinem Arbeitgeber gekündigt.
Ich war ab 01.01.2021 im Beschäftigungsverbot, sprich mein kompletter Urlaub steht mir noch zu bzw. bis zum Eintritt in die Elternzeit.
Soweit ich weiß, Darf der AG den Urlaub im Mutterschutz sowie im Beschäftigungsverbot nicht kürzen, nur in der Elternzeit um 1/12.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. ausrechnen wieviel urlaub mir bis zu meiner Kündigung noch zusteht.
Also :
Beschäftigungsverbot ab 01.01.2021
Mutterschutz bis 04.08.2021
Elternzeit ab 05.05.2021 bis 30.06.2022
Urlaubsanspruch sind 33 Tage im Jahr.
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Wieso hast du denn Elternzeit und Mutterschutz zeitgleich?
Hast du dich da vertan?
26.03.2022 16:31
Sorry ein Tippfehler, Elternzeit natürlich erst ab 05.08.2021 und nicht 05.05
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26.03.2022 16:33
Zitat von Fienchen86:
Zitat von Karina25:
Huhu ihr Lieben,
zum 30.06. 22 habe ich aus privaten Gründen bei meinem Arbeitgeber gekündigt.
Ich war ab 01.01.2021 im Beschäftigungsverbot, sprich mein kompletter Urlaub steht mir noch zu bzw. bis zum Eintritt in die Elternzeit.
Soweit ich weiß, Darf der AG den Urlaub im Mutterschutz sowie im Beschäftigungsverbot nicht kürzen, nur in der Elternzeit um 1/12.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. ausrechnen wieviel urlaub mir bis zu meiner Kündigung noch zusteht.
Also :
Beschäftigungsverbot ab 01.01.2021
Mutterschutz bis 04.08.2021
Elternzeit ab 05.05.2021 bis 30.06.2022
Urlaubsanspruch sind 33 Tage im Jahr.
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Urlaub darf nur für volle Elternzeit- Monate um 1/12 gekürzt werden. Wenn dein MuSchu bis zum 04.08.2021 ging, hast du Urlaubsanspruch für Januar bis einschließlich August. Also wird der Urlaub, um 4/12 (September bis Dezember) gekürzt.
Dein Anspruch für 2021:
33/12×8 = 22 (Rest-)Urlaubstage
Für 2022 hast du demnach keinen Urlaubsanspruch, weil du bis zur Kündigung in Elternzeit bist.
Vielen Dank für deine Antwort.
26.03.2022 16:58
Zitat von Karina25:
Sorry ein Tippfehler, Elternzeit natürlich erst ab 05.08.2021 und nicht 05.05![]()
Ach so, hätte ja sein können, dass du noch von nem vorherigen Kind in EZ warst. Dann hätte es evtl anders ausgesehen.
Dann ist schon alles berechnet.
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27.03.2022 20:35
Hast du von deinem Arbeitgeber eine schriftliche Kürzung des Urlaubs bekommen? Also während der Elternzeit? Wenn er das nicht gemacht hat und ggf. auch nur vergessen hat, dann steht dir der volle Urlaub zu- auch während der Elternzeit.
27.03.2022 20:37
Zitat von Fienchen86:
Zitat von Karina25:
Huhu ihr Lieben,
zum 30.06. 22 habe ich aus privaten Gründen bei meinem Arbeitgeber gekündigt.
Ich war ab 01.01.2021 im Beschäftigungsverbot, sprich mein kompletter Urlaub steht mir noch zu bzw. bis zum Eintritt in die Elternzeit.
Soweit ich weiß, Darf der AG den Urlaub im Mutterschutz sowie im Beschäftigungsverbot nicht kürzen, nur in der Elternzeit um 1/12.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. ausrechnen wieviel urlaub mir bis zu meiner Kündigung noch zusteht.
Also :
Beschäftigungsverbot ab 01.01.2021
Mutterschutz bis 04.08.2021
Elternzeit ab 05.05.2021 bis 30.06.2022
Urlaubsanspruch sind 33 Tage im Jahr.
Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch aus![]()
Urlaub darf nur für volle Elternzeit- Monate um 1/12 gekürzt werden. Wenn dein MuSchu bis zum 04.08.2021 ging, hast du Urlaubsanspruch für Januar bis einschließlich August. Also wird der Urlaub, um 4/12 (September bis Dezember) gekürzt.
Dein Anspruch für 2021:
33/12×8 = 22 (Rest-)Urlaubstage
Für 2022 hast du demnach keinen Urlaubsanspruch, weil du bis zur Kündigung in Elternzeit bist.
So sehe ich das auch
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27.03.2022 22:29
Nein, ich habe diesbezüglich noch kein Schreiben erhalten. Nur dass sie meine Kündigung zum 30.06.2022 annehmen
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28.03.2022 01:10
Zitat von Karina25:
Nein, ich habe diesbezüglich noch kein Schreiben erhalten. Nur dass sie meine Kündigung zum 30.06.2022 annehmen![]()
Mein AG hat das zum Beispiel in einer Infomappe, die ich nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft erhalten habe, erwähnt.
28.03.2022 19:46
Zitat von Karina25:
Nein, ich habe diesbezüglich noch kein Schreiben erhalten. Nur dass sie meine Kündigung zum 30.06.2022 annehmen![]()
Also dann hättest du definitiv Anspruch auf den gesamten Urlaub, also auch während der Elternzeit... das könntest du sogar einklagen und würdest recht bekommen (selbst im Freundeskreis erlebt)
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