Mütter- und Schwangerenforum

Frage ALG 2 und Bildungsgutschein

Anonym 1 (210036)
0 Beiträge
05.04.2023 15:15
Hallo ihr lieben !!
Vllt kann mir jemand weiterhelfen.
Ich habe einmal eine Frage bzgl. Bildungsgutschein vom Arbeitsamt.
Ich war immer arbeiten,... noch nie arbeitslos. Nun bin ich im November 22 gekündigt worden und bekomme seitdem ALG2 und mir wurde eine Woche später direkt ein Bildungsgutschein bewilligt. Diese Qualifikation ging jetzt 4 Monate, habe sie erfolgreich abgeschlossen. Nun bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Frage ist, kann mir da jetzt was passieren wenn ich quasi diese neu erworbene Qualifikation nicht mehr gebrauchen kann? Also klar nach der Elternzeit aber nun werde ich bis zum Bewilligungszeitraum AlG2 bekommen und nicht eher rausfallen weil ich einen Job angetreten bin.

Danke im Voraus

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Hier Menschen mitlesen die ich privat kenne, die noch nicht wissen sollen das ich schwanger bin.

Sonce
7226 Beiträge
05.04.2023 22:37
Wo bist du denn nun, beim Arbeitsamt und bekommst Arbeitslosengeld oder beim jobcenter mit alg 2?

Die neu erworbene Qualifikation ist doch nicht unbrauchbar nur weil du jetzt schwanger bist. Du hast sie doch abgeschlossen und sie wird dir nach der elternzeit vermutlich die Chancen aufm Arbeitsmarkt verbessern. Also is doch alles ok? Oder läuft diese ab?
05.04.2023 22:40
Bakommst du denn ein BV?

Ansonsten würd ich trotzdem versuchen mich zu bewerben.
(ich weiß, ist nicht so einfach, aber ohne BV musst du dich
ja sowieso weiter bewerben)
Anonym 1 (210036)
0 Beiträge
07.04.2023 17:52
Sorry für Sie Unklarheiten

Ich bekomme ALG1 von der Agentur für Arbeit.

Natürlich kann ich die Qualifikation nach der Elternzeit gebrauchen. Meine Frage war nur ob ich das evtl zurück zahlen müsste, weil ich ja nicht wie vorhergesehen demnächst arbeiten gehe
07.04.2023 22:05
Dann passt meine Aussage aber trotzdem, du musst beim ALG1 ja mindestens 15 Std die Woche arbeiten können, sonst rutschst du ins ALG2. (beim BV weiß ich es nicht genau, glaube aber auch dann fällst du aus dem ALG 1)

Ob du die Kosten dafür tragen musst weiß ich nicht, vll einfach mal bei der Hotline nachfragen.
Sonce
7226 Beiträge
08.04.2023 09:22
Ja dem Arbeitsmarkt musst du trotz Schwangerschaft eine gewisse Zeit noch zur Verfügung stehen. Das Geld für die Fortbildung wird keiner zurück verlangen. Da diese ja auch später noch von Nutzen ist.
Falls du aufgrund deines Berufes in ein Beschäftigungsverbot kommen würdest , müsstest dich anderweitig bewerben und darfst die Schwangerschaft bei Bewerbungshesprächen auch erstmal verschweigen. Wenn fu allgemein ein BV bekommst und aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nicht arbeiten darfst wärst du nicht vermittelbar und würdest ins Akg 2 rutschen. Ich würde dir empfehlen einen Termin auszumachen um all das zu besprechen. Sonst stehst du am Ende ohne Geld da.
Aber zurück zahlen kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen. Dafür gibt es keinen Grund.
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