Mütter- und Schwangerenforum

Zustimmung des Vaters bei Umzug

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tinkaleinchen90
420 Beiträge
26.04.2021 21:00
Hallo zusammen,

Ich benötige euer Schwarmwissen. Google hilft mir leider rechtssicher nicht weiter.

Zur Situation:
Ich bin im März mit meinen Kindern aus dem Haus meines Ex ausgezogen. Die jetzige Wohnung ist noch im selben Ort und es liegen nur ca 4/5 km dazwischen. Da das Rathaus hier wegen Corona geschlossen ist, musste ich die Unterlagen zur Ummeldung in den Briefkasten werfen und heute habe ich einen Brief bekommen, dass der Papa dem Umzug zustimmen muss. Formulare waren beigelegt und der Papa muss auch eine Kopie des Ausweises beilegen.
Zum Problem: zu dem Papa meiner Großen besteht kein Kontakt. Er kümmert sich seit Jahren nicht und bisher musste ich nie eine Zustimmung vorlegen.
Muss nicht erst ab einer gewissen km Anzahl eine Genehmigung seitens des Vaters vorgelegt werden?

Danke schonmal

26.04.2021 21:02
Hat der Vater der großen das Sorgerecht?

Wenn ja, beantrage bei Gericht das alleinige Sorgerecht. Solange ihr gemeinsam sorgeberechtigt seid, wird es immer wieder solche Situationen geben (z.B. beim Sparbuch eröffnen oder Konto eröffnen)

MickeyMaus
1322 Beiträge
26.04.2021 21:04
Hat er das Sorgerecht?
Wenn nicht ,dann reicht das Negativ Attest vom Jugendamt. Ich musste es damals beim ummelden auch mitnehmen
tinkaleinchen90
420 Beiträge
26.04.2021 21:04
Zitat von mini.maus:

Hat der Vater der großen das Sorgerecht?

Wenn ja, beantrage bei Gericht das alleinige Sorgerecht. Solange ihr gemeinsam sorgeberechtigt seid, wird es immer wieder solche Situationen geben (z.B. beim Sparbuch eröffnen oder Konto eröffnen)


Wir haben das geteilte Sorgerecht. Das alleinige bekomme ich nicht, da es keinen guten Grund dafür gibt.
26.04.2021 21:08
Zitat von tinkaleinchen90:

Zitat von mini.maus:

Hat der Vater der großen das Sorgerecht?

Wenn ja, beantrage bei Gericht das alleinige Sorgerecht. Solange ihr gemeinsam sorgeberechtigt seid, wird es immer wieder solche Situationen geben (z.B. beim Sparbuch eröffnen oder Konto eröffnen)


Wir haben das geteilte Sorgerecht. Das alleinige bekomme ich nicht, da es keinen guten Grund dafür gibt.


Dann soll er dir eine Vollmacht über alle wichtigen Dinge ausstellen!

Er hat keinen Kontakt und will sein Kind wohl auch nicht sehen. Er übt das Sorgerecht nicht aus! Was soll ein stärkerer Grund dafür sein?

tinkaleinchen90
420 Beiträge
26.04.2021 21:13
Zitat von mini.maus:

Zitat von tinkaleinchen90:

Zitat von mini.maus:

Hat der Vater der großen das Sorgerecht?

Wenn ja, beantrage bei Gericht das alleinige Sorgerecht. Solange ihr gemeinsam sorgeberechtigt seid, wird es immer wieder solche Situationen geben (z.B. beim Sparbuch eröffnen oder Konto eröffnen)


Wir haben das geteilte Sorgerecht. Das alleinige bekomme ich nicht, da es keinen guten Grund dafür gibt.


Dann soll er dir eine Vollmacht über alle wichtigen Dinge ausstellen!

Er hat keinen Kontakt und will sein Kind wohl auch nicht sehen. Er übt das Sorgerecht nicht aus! Was soll ein stärkerer Grund dafür sein?


Ich hab das alles schon durch. Eine Vollmacht macht er nicht, und laut Jugendamt reicht es nicht aus das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
DieOhneNamen
29189 Beiträge
26.04.2021 21:21
Huhu.

Komisch.

Wir sind Ende letzten Jahres umgezogen.
Konnt die Mädels ohne deren Papa ummelden.
(auch gemeinsames Sorgerecht)

Lg
26.04.2021 21:21
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1671 Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern
(1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1.
der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder
2.
zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

tinkaleinchen90
420 Beiträge
26.04.2021 21:24
Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Komisch.

Wir sind Ende letzten Jahres umgezogen.
Konnt die Mädels ohne deren Papa ummelden.
(auch gemeinsames Sorgerecht)

Lg


So war es bisher auch, deswegen wundert mich das auch.
tinkaleinchen90
420 Beiträge
26.04.2021 21:26
Zitat von mini.maus:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1671 Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern
(1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1.
der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder
2.
zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.


Der Vater stimmt nicht zu. Und einklagen hat vor ein paar Jahren nicht funktioniert, da es eben das Kindeswohl nicht gefährdet. Nur weil er sich nicht kümmert ist es nicht möglich ihm das zu entziehen.
DieOhneNamen
29189 Beiträge
26.04.2021 21:29
Zitat von tinkaleinchen90:

Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Komisch.

Wir sind Ende letzten Jahres umgezogen.
Konnt die Mädels ohne deren Papa ummelden.
(auch gemeinsames Sorgerecht)

Lg


So war es bisher auch, deswegen wundert mich das auch.


Ich fürchte da hast du ein überkorrektes Amt erwischt

Kann dir leider nicht wirklich helfen
JuRa1014
6185 Beiträge
26.04.2021 21:30
Du schriebst, ihr seid im gleichen Ort geblieben. Ich wüsste nicht, warum der Vater da zustimmen müsste. Kannst du nicht beim Rathaus anrufen?
tinkaleinchen90
420 Beiträge
26.04.2021 21:31
Zitat von DieOhneNamen:

Zitat von tinkaleinchen90:

Zitat von DieOhneNamen:

Huhu.

Komisch.

Wir sind Ende letzten Jahres umgezogen.
Konnt die Mädels ohne deren Papa ummelden.
(auch gemeinsames Sorgerecht)

Lg


So war es bisher auch, deswegen wundert mich das auch.


Ich fürchte da hast du ein überkorrektes Amt erwischt

Kann dir leider nicht wirklich helfen


Ja, scheint so. Hab eine E-Mail geschrieben, dass ich eben an die Unterschrift und die Kopie von seinem Ausweis nicht dran komme, da kein Kontakt. Mal schauen was die sagen.
tinkaleinchen90
420 Beiträge
26.04.2021 21:33
Zitat von JuRa1014:

Du schriebst, ihr seid im gleichen Ort geblieben. Ich wüsste nicht, warum der Vater da zustimmen müsste. Kannst du nicht beim Rathaus anrufen?


Hab eine Mail geschrieben, habe heute niemanden mehr erreicht.

Mal sehen, evtl belassen sie es dabei und wenn sie drauf bestehen muss ich zum Jugendamt.
JuRa1014
6185 Beiträge
26.04.2021 22:00
Zitat von tinkaleinchen90:

Zitat von JuRa1014:

Du schriebst, ihr seid im gleichen Ort geblieben. Ich wüsste nicht, warum der Vater da zustimmen müsste. Kannst du nicht beim Rathaus anrufen?


Hab eine Mail geschrieben, habe heute niemanden mehr erreicht.

Mal sehen, evtl belassen sie es dabei und wenn sie drauf bestehen muss ich zum Jugendamt.
ich finde, E-Mails sind immer so eine Sache. Da weiß man nie, wie lange man wirklich auf eine Antwort warten muss und ggf hat man dann doch noch Fragen. Ich hätte wohl bis morgen gewartet und dann angerufen. Vorher wird die E-Mail ja auch nicht gelesen. Dennoch hoffe ich, dass sie dir sagen, dass es ein Versehen war. Ich finde es wirklich absoluten Blödsinn
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