Mütter- und Schwangerenforum

Wer kennt sich aus steuerklasse 2?

Anonym 1 (200052)
1 Beiträge
18.12.2018 22:10
Hi Mädels

Ich bin alleinerziehend und habe eine Frage zur Steuerklasse 2!?

Wenn man ein brutto Einkommen von 1100€ hat dazu Kindergeld bei mir 388€

Fährt man da besser mit Steuerklasse 1 oder 2?

Ich lese überall das wenn man den kinderfreibetrag nimmt das dann das Kindergeld angerechnet wird bzw. Entweder Freibetrag oder Kindergeld ! Weiß nicht was das richtige für mich ist Bzw mit was lch besser fahre.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Alleinerziehenden entlastungsbetrag?

Hoffe mir kann jemand helfen

Danke euch

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Ich keine Namen nennen möchte

KleineMukki
652 Beiträge
19.12.2018 06:36
Zitat von Anonym 1 (200052):

Hi Mädels

Ich bin alleinerziehend und habe eine Frage zur Steuerklasse 2!?

Wenn man ein brutto Einkommen von 1100€ hat dazu Kindergeld bei mir 388€

Fährt man da besser mit Steuerklasse 1 oder 2?

Ich lese überall das wenn man den kinderfreibetrag nimmt das dann das Kindergeld angerechnet wird bzw. Entweder Freibetrag oder Kindergeld ! Weiß nicht was das richtige für mich ist Bzw mit was lch besser fahre.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Alleinerziehenden entlastungsbetrag?

Hoffe mir kann jemand helfen

Danke euch


Hallo,

Steuerklasse 2 ist ja extra für Alleinerziehende und wirkt sich daher auch günstig aus. Letztendlich kann aber alles was man durch die Steuerklasse entweder zu viel oder zu wenig versteuert über die Steuererklärung wieder ausgeglichen werden. Eine große Rolle spielt das daher nicht. Die Steuerklassen ermöglichen nur, dass man unterjährig schon die Steuern einspart, die man sonst mit der Steuererklärung wieder zurück bekommen würde etc.

Für das Kindergeld und die Kinderfreibeträge in der Steuererklärung gibt es eine Günstigerprüfung. Wenn du bei deiner Steuererklärung deine Kinder mit angibst wird das Finanzamt also prüfen ob es für dich günstiger ist das Kindergeld steuerfrei zu lassen oder das Kindergeld dem Einkommen zuzurechnen und dafür den Kinderfreibetrag zu nehmen. Hier brauchst du dir also keine Kopf machen.

Wenn du in deiner Steuererklärung angibst, dass du alleinerziehend bist und mit deinen minderrjährigen Kindern in einem Haushalt lebst und keine weitere volljährige Person mit in deinem Haushalt lebt erhältst du einen Alleinerziehendenentlastungsbetrag.

Liebe Grüße
Mukki
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