Unterhalt
10.01.2024 19:33
Zitat von Waffel:
Zitat von Seramonchen:
Zitat von nilou:
In dem Link ist es wirklich gut erklärt.
@ TS so wie er dir die Berechnung erklärt hat ist es nicht. Lies dir den Link im Beitrag davor mal durch und dann rechnet den Unterhalt neu aus.
Da steht es doch genauso Die Frage ist halt, wie sich das Einkommen zwischen den Eltern verteilt
Für mich liest es sich in dem Link anders als von dem Vater, aber auch anders als von der Mutter, berechnet.
Vllt meldet sich die TS ja nochmal.
Ich hätte da noch einen Link...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-waehre nd-der-ausbildung-203529.html
Mich hatte irritiert, wie die TS auf eine Summe von 200 Euro kam - die Ausbildungsvergütung abzüglich der Pauschale von 100 Euro wird idR hälftig angerechnet, sofern das Kind im Haushalt eines Elternteils lebt. Das ergäbe dann tatsächlich 200 Euro, die der Vater in Abzug bringen dürfte. Nicht aber die vollen 400 Euro, wie er es rechnete.
Die genannten Zahlen im Eingangspost scheinen einer älteren Düsseldorfer Tabelle zu entsprechen und auch das Kindergeld müsste in voller Höhe in Abzug gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass der Vater mehr als nur 39€ Barunterhalt leisten müssen wird, wohingegen die TS ihrem Kind den Naturalunterhalt verrechnen darf, aber ebenso unterhaltspflichtig ist mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes.
In dem Link steht es so wie wir es hier gesagt haben.
Und ja, die Berechnung des Vaters das von seinem Unterhalt alles abgezogen wird so sein Unterhalt berechnet wird ist nicht richtig. Und somit wird es wohl nicht 39 € für ihn sein. Das wurde aber auch schon paar mal geschrieben.
10.01.2024 19:54
Zitat von nilou:
Zitat von Waffel:
Zitat von Seramonchen:
Zitat von nilou:
In dem Link ist es wirklich gut erklärt.
@ TS so wie er dir die Berechnung erklärt hat ist es nicht. Lies dir den Link im Beitrag davor mal durch und dann rechnet den Unterhalt neu aus.
Da steht es doch genauso Die Frage ist halt, wie sich das Einkommen zwischen den Eltern verteilt
Für mich liest es sich in dem Link anders als von dem Vater, aber auch anders als von der Mutter, berechnet.
Vllt meldet sich die TS ja nochmal.
Ich hätte da noch einen Link...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-waehre nd-der-ausbildung-203529.html
Mich hatte irritiert, wie die TS auf eine Summe von 200 Euro kam - die Ausbildungsvergütung abzüglich der Pauschale von 100 Euro wird idR hälftig angerechnet, sofern das Kind im Haushalt eines Elternteils lebt. Das ergäbe dann tatsächlich 200 Euro, die der Vater in Abzug bringen dürfte. Nicht aber die vollen 400 Euro, wie er es rechnete.
Die genannten Zahlen im Eingangspost scheinen einer älteren Düsseldorfer Tabelle zu entsprechen und auch das Kindergeld müsste in voller Höhe in Abzug gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass der Vater mehr als nur 39€ Barunterhalt leisten müssen wird, wohingegen die TS ihrem Kind den Naturalunterhalt verrechnen darf, aber ebenso unterhaltspflichtig ist mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes.
In dem Link steht es so wie wir es hier gesagt haben.
Und ja, die Berechnung des Vaters das von seinem Unterhalt alles abgezogen wird so sein Unterhalt berechnet wird ist nicht richtig. Und somit wird es wohl nicht 39 € für ihn sein. Das wurde aber auch schon paar mal geschrieben.
Genau, weil korrekt ist es, das Gehalt BEIDER Eltern für die Berechnung heranzuziehen, dann die vollen 400 Azubi-Gehalt sowie 250 Kindergeld abzuziehen und den Rest Unterhalt anteilig aufzuteilen.
10.01.2024 21:01
Zitat von nilou:
Zitat von Waffel:
Zitat von Seramonchen:
Zitat von nilou:
In dem Link ist es wirklich gut erklärt.
@ TS so wie er dir die Berechnung erklärt hat ist es nicht. Lies dir den Link im Beitrag davor mal durch und dann rechnet den Unterhalt neu aus.
Da steht es doch genauso Die Frage ist halt, wie sich das Einkommen zwischen den Eltern verteilt
Für mich liest es sich in dem Link anders als von dem Vater, aber auch anders als von der Mutter, berechnet.
Vllt meldet sich die TS ja nochmal.
Ich hätte da noch einen Link...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-waehre nd-der-ausbildung-203529.html
Mich hatte irritiert, wie die TS auf eine Summe von 200 Euro kam - die Ausbildungsvergütung abzüglich der Pauschale von 100 Euro wird idR hälftig angerechnet, sofern das Kind im Haushalt eines Elternteils lebt. Das ergäbe dann tatsächlich 200 Euro, die der Vater in Abzug bringen dürfte. Nicht aber die vollen 400 Euro, wie er es rechnete.
Die genannten Zahlen im Eingangspost scheinen einer älteren Düsseldorfer Tabelle zu entsprechen und auch das Kindergeld müsste in voller Höhe in Abzug gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass der Vater mehr als nur 39€ Barunterhalt leisten müssen wird, wohingegen die TS ihrem Kind den Naturalunterhalt verrechnen darf, aber ebenso unterhaltspflichtig ist mit Erreichen der Volljährigkeit des Kindes.
In dem Link steht es so wie wir es hier gesagt haben.
Und ja, die Berechnung des Vaters das von seinem Unterhalt alles abgezogen wird so sein Unterhalt berechnet wird ist nicht richtig. Und somit wird es wohl nicht 39 € für ihn sein. Das wurde aber auch schon paar mal geschrieben.
Dann habe ich Seramonchen's Satz vermutlich missverstanden.
Stimmt, das wurde nun schon einige Male hier geschrieben und auch vor meiner vorletzten Antwort von mir zur Kenntnis genommen. Dankeschön für den Hinweis.
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