Unterhalt
09.01.2024 21:24
Hallo liebe Community,
ich bin soeben aus allen Wolken gefallen. Mein Sohn ist 18 geworden und ist in einer Ausbildung. Er bekommt knapp 500 Euro netto ausgezahlt. Sein Vater zahlt die niedrigste Stufe Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Nun hat er mich heute kontaktiert und sagte mir, dass er nun nur noch 39 Euro statt 564 Euro zahlen müsste, da von dieser Summe das volle Kindergeld (also nochmal 125 Euro) und 400 Euro Ausbildungsgehalt abgezogen werden würden (100 Euro Ausbildungsgehalt wäre anrechnungsfrei). Das kann doch nicht sein, oder? Mein Sohn wohnt noch Zuhause. Könnt ihr mir dazu eine Antwort geben?
ich bin soeben aus allen Wolken gefallen. Mein Sohn ist 18 geworden und ist in einer Ausbildung. Er bekommt knapp 500 Euro netto ausgezahlt. Sein Vater zahlt die niedrigste Stufe Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Nun hat er mich heute kontaktiert und sagte mir, dass er nun nur noch 39 Euro statt 564 Euro zahlen müsste, da von dieser Summe das volle Kindergeld (also nochmal 125 Euro) und 400 Euro Ausbildungsgehalt abgezogen werden würden (100 Euro Ausbildungsgehalt wäre anrechnungsfrei). Das kann doch nicht sein, oder? Mein Sohn wohnt noch Zuhause. Könnt ihr mir dazu eine Antwort geben?
09.01.2024 21:28
Ab dem 18 Geburtstag steht deinem Sohn das Kindergeld zu, ist also sein Einkommen. Dies zählt wie die Ausbildungsvergütung (nach Abzug einer Pauschale) als Einkommen des Kindes und verringert somit tatsächlich den Unterhaltsanspruch.
09.01.2024 21:34
Zitat von Jana2222:
Hallo liebe Community,
ich bin soeben aus allen Wolken gefallen. Mein Sohn ist 18 geworden und ist in einer Ausbildung. Er bekommt knapp 500 Euro netto ausgezahlt. Sein Vater zahlt die niedrigste Stufe Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Nun hat er mich heute kontaktiert und sagte mir, dass er nun nur noch 39 Euro statt 564 Euro zahlen müsste, da von dieser Summe das volle Kindergeld (also nochmal 125 Euro) und 400 Euro Ausbildungsgehalt abgezogen werden würden (100 Euro Ausbildungsgehalt wäre anrechnungsfrei). Das kann doch nicht sein, oder? Mein Sohn wohnt noch Zuhause. Könnt ihr mir dazu eine Antwort geben?
https://www.smart-rechner.de/unterhalt/rechner.php
Hier kannst du es ausrechnen lassen… aber das stimmt schon mit 100€ Anrechnungsfrei und dem Kindergeld.
09.01.2024 21:43
Zitat von MaraSven:
Zitat von Jana2222:
Hallo liebe Community,
ich bin soeben aus allen Wolken gefallen. Mein Sohn ist 18 geworden und ist in einer Ausbildung. Er bekommt knapp 500 Euro netto ausgezahlt. Sein Vater zahlt die niedrigste Stufe Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Nun hat er mich heute kontaktiert und sagte mir, dass er nun nur noch 39 Euro statt 564 Euro zahlen müsste, da von dieser Summe das volle Kindergeld (also nochmal 125 Euro) und 400 Euro Ausbildungsgehalt abgezogen werden würden (100 Euro Ausbildungsgehalt wäre anrechnungsfrei). Das kann doch nicht sein, oder? Mein Sohn wohnt noch Zuhause. Könnt ihr mir dazu eine Antwort geben?
https://www.smart-rechner.de/unterhalt/rechner.php
Hier kannst du es ausrechnen lassen… aber das stimmt schon mit 100€ Anrechnungsfrei und dem Kindergeld.
Der Rechner gibt das leider nicht her, aber trotzdem Danke. Aber ist es dann nicht so, dass von den 400 Euro Ausbildungsgehalt (ich habe schon 100 Euro vom Gehalt abgezogen) vom Unterhalt des Vaters nur 200 Euro abgezogen werden?
09.01.2024 21:45
Zitat von Jana2222:
Zitat von MaraSven:
Zitat von Jana2222:
Hallo liebe Community,
ich bin soeben aus allen Wolken gefallen. Mein Sohn ist 18 geworden und ist in einer Ausbildung. Er bekommt knapp 500 Euro netto ausgezahlt. Sein Vater zahlt die niedrigste Stufe Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Nun hat er mich heute kontaktiert und sagte mir, dass er nun nur noch 39 Euro statt 564 Euro zahlen müsste, da von dieser Summe das volle Kindergeld (also nochmal 125 Euro) und 400 Euro Ausbildungsgehalt abgezogen werden würden (100 Euro Ausbildungsgehalt wäre anrechnungsfrei). Das kann doch nicht sein, oder? Mein Sohn wohnt noch Zuhause. Könnt ihr mir dazu eine Antwort geben?
https://www.smart-rechner.de/unterhalt/rechner.php
Hier kannst du es ausrechnen lassen… aber das stimmt schon mit 100€ Anrechnungsfrei und dem Kindergeld.
Der Rechner gibt das leider nicht her, aber trotzdem Danke. Aber ist es dann nicht so, dass von den 400 Euro Ausbildungsgehalt (ich habe schon 100 Euro vom Gehalt abgezogen) vom Unterhalt des Vaters nur 200 Euro abgezogen werden?
Wie kommst du darauf?
09.01.2024 21:46
Zitat von Seramonchen:
Ist korrekt.
Aber werden dann nicht von den 400 Euro Ausbildungsgehalt (100 Euro habe ich schon abgezogen) nur 200 Euro vom Unterhalt des Vaters abgezogen? Alles andere macht doch keinen Sinn...
09.01.2024 21:47
Zitat von Jana2222:
Zitat von MaraSven:
Zitat von Jana2222:
Hallo liebe Community,
ich bin soeben aus allen Wolken gefallen. Mein Sohn ist 18 geworden und ist in einer Ausbildung. Er bekommt knapp 500 Euro netto ausgezahlt. Sein Vater zahlt die niedrigste Stufe Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Nun hat er mich heute kontaktiert und sagte mir, dass er nun nur noch 39 Euro statt 564 Euro zahlen müsste, da von dieser Summe das volle Kindergeld (also nochmal 125 Euro) und 400 Euro Ausbildungsgehalt abgezogen werden würden (100 Euro Ausbildungsgehalt wäre anrechnungsfrei). Das kann doch nicht sein, oder? Mein Sohn wohnt noch Zuhause. Könnt ihr mir dazu eine Antwort geben?
https://www.smart-rechner.de/unterhalt/rechner.php
Hier kannst du es ausrechnen lassen… aber das stimmt schon mit 100€ Anrechnungsfrei und dem Kindergeld.
Der Rechner gibt das leider nicht her, aber trotzdem Danke. Aber ist es dann nicht so, dass von den 400 Euro Ausbildungsgehalt (ich habe schon 100 Euro vom Gehalt abgezogen) vom Unterhalt des Vaters nur 200 Euro abgezogen werden?
Warum gibt er das nicht her? Du kannst euer Einkommen eingeben, das Alter des Sohnes + sein Azubigehalt und den Lebensmittelpunkt…
Wenn ich es eingebe das der Vater 1900€ verdient, die Mutter 1500€, das Kind 500€ Azubi Gehalt… kommen 55€ raus.
09.01.2024 21:51
Zitat von Jana2222:
Zitat von Seramonchen:
Ist korrekt.
Aber werden dann nicht von den 400 Euro Ausbildungsgehalt (100 Euro habe ich schon abgezogen) nur 200 Euro vom Unterhalt des Vaters abgezogen? Alles andere macht doch keinen Sinn...
Nein.
Ganz grob:
Es wird der Unterhaltsanspruch des Kindes gesamt ausgerechnet. Davon seine ganzen Einkünfte abgezogen. Den daraus entstehende Anspruch hat er gegen beide Eltern. Auch du bist Unterhaltspflichtig. Entsprechend der Einkommensverhältnisse wird der Unterhaltsanspruch aufgeteilt.
Lies auch mal hier:
https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/
10.01.2024 08:30
Zitat von nilou:
Zitat von Jana2222:
Zitat von Seramonchen:
Ist korrekt.
Aber werden dann nicht von den 400 Euro Ausbildungsgehalt (100 Euro habe ich schon abgezogen) nur 200 Euro vom Unterhalt des Vaters abgezogen? Alles andere macht doch keinen Sinn...
Nein.
Ganz grob:
Es wird der Unterhaltsanspruch des Kindes gesamt ausgerechnet. Davon seine ganzen Einkünfte abgezogen. Den daraus entstehende Anspruch hat er gegen beide Eltern. Auch du bist Unterhaltspflichtig. Entsprechend der Einkommensverhältnisse wird der Unterhaltsanspruch aufgeteilt.
Lies auch mal hier:
https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/
Richtig. Auch die Mutter ist Unterhaltspflichtig
10.01.2024 09:49
Zitat von Mimiminime:
Zitat von nilou:
Zitat von Jana2222:
Zitat von Seramonchen:
Ist korrekt.
Aber werden dann nicht von den 400 Euro Ausbildungsgehalt (100 Euro habe ich schon abgezogen) nur 200 Euro vom Unterhalt des Vaters abgezogen? Alles andere macht doch keinen Sinn...
Nein.
Ganz grob:
Es wird der Unterhaltsanspruch des Kindes gesamt ausgerechnet. Davon seine ganzen Einkünfte abgezogen. Den daraus entstehende Anspruch hat er gegen beide Eltern. Auch du bist Unterhaltspflichtig. Entsprechend der Einkommensverhältnisse wird der Unterhaltsanspruch aufgeteilt.
Lies auch mal hier:
https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/
Richtig. Auch die Mutter ist Unterhaltspflichtig
Auch, wenn das Kind noch zu Hause wohnt und Kost und Logis bekommt? Ist in dem Fall der Unterhalt nicht quasi als Sachleistung erbracht?
10.01.2024 10:06
Zitat von schoko_keks1234:
Zitat von Mimiminime:
Zitat von nilou:
Zitat von Jana2222:
...
Nein.
Ganz grob:
Es wird der Unterhaltsanspruch des Kindes gesamt ausgerechnet. Davon seine ganzen Einkünfte abgezogen. Den daraus entstehende Anspruch hat er gegen beide Eltern. Auch du bist Unterhaltspflichtig. Entsprechend der Einkommensverhältnisse wird der Unterhaltsanspruch aufgeteilt.
Lies auch mal hier:
https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/
Richtig. Auch die Mutter ist Unterhaltspflichtig
Auch, wenn das Kind noch zu Hause wohnt und Kost und Logis bekommt? Ist in dem Fall der Unterhalt nicht quasi als Sachleistung erbracht?
Ja, ist er. Wenn man es ganz korrekt machen möchte, müsste die Mutter wahrscheinlich den Unterhalt an ihn zahlen und dann aber wiederum angemessenes Kostgeld verlangen bzw das gegenrechnen und schauen wer am Ende an wen zahlen müsste.
10.01.2024 10:35
Hab mir die Tabelle gerade angeschaut und glaube ich verstehe die Verwirrung der TS und was sie mit den 200€ meint. Der Betrag in der Tabelle, ist das der Gesamtunterhalt oder der von jedem Elternteil zu zahlende? Denn das sind ja 689€ minus 250€ Kindergeld entspricht 439 € Unterhaltsanspruch. Aber insgesamt? Oder von jedem Elternteil. Dann hätte das Kind ja insgesamt 878 € Unterhalt.
Wenn die 439€ der gesamte Anspruch sind, davon aber die Hälfte von der TS zu leisten ist, was sie dadurch tut, dass das Kind bei ihr wohnt, muss für den Vater dann nicht der Unterhalt für Kinder gelten, die nicht im Haushalt leben? Sonst trägt die TS die Unterhaltslast ja quasi alleine
Also für die TS würden quasi die 39 € gelten, aber für den Vater die 930€ für Kinder die nicht im Haushalt leben. Davon dann 250€ Kindergeld und 400€ Einkommen abgezogen blieben 280€ monatlicher Unterhalt für den Vater über
Wenn die 439€ der gesamte Anspruch sind, davon aber die Hälfte von der TS zu leisten ist, was sie dadurch tut, dass das Kind bei ihr wohnt, muss für den Vater dann nicht der Unterhalt für Kinder gelten, die nicht im Haushalt leben? Sonst trägt die TS die Unterhaltslast ja quasi alleine
Also für die TS würden quasi die 39 € gelten, aber für den Vater die 930€ für Kinder die nicht im Haushalt leben. Davon dann 250€ Kindergeld und 400€ Einkommen abgezogen blieben 280€ monatlicher Unterhalt für den Vater über
10.01.2024 10:59
Ruf am besten mal beim Jugendamt an. Die können dir das gleich am Telefon sagen und zur Not auch den Vater anschreiben.
10.01.2024 11:03
Zitat von Chrysopelea:
Hab mir die Tabelle gerade angeschaut und glaube ich verstehe die Verwirrung der TS und was sie mit den 200€ meint. Der Betrag in der Tabelle, ist das der Gesamtunterhalt oder der von jedem Elternteil zu zahlende? Denn das sind ja 689€ minus 250€ Kindergeld entspricht 439 € Unterhaltsanspruch. Aber insgesamt? Oder von jedem Elternteil. Dann hätte das Kind ja insgesamt 878 € Unterhalt.
Wenn die 439€ der gesamte Anspruch sind, davon aber die Hälfte von der TS zu leisten ist, was sie dadurch tut, dass das Kind bei ihr wohnt, muss für den Vater dann nicht der Unterhalt für Kinder gelten, die nicht im Haushalt leben? Sonst trägt die TS die Unterhaltslast ja quasi alleine
Also für die TS würden quasi die 39 € gelten, aber für den Vater die 930€ für Kinder die nicht im Haushalt leben. Davon dann 250€ Kindergeld und 400€ Einkommen abgezogen blieben 280€ monatlicher Unterhalt für den Vater über
Für die Berechnung des Unterhalts beider Personen wird das Einkommen der Eltern zusammen gerechnet. Das ergibt den gesamten Anspruch. Davon werden Kindergeld und Azubi Gehalt abgezogen und dann anteilig ausgerechnet, wer von den Eltern welchen Betrag zahlen muss.
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