Mütter- und Schwangerenforum

Nur 1200 Euro Selbstbehalt bei Kindesunterhalt.

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Blume38
67 Beiträge
09.09.2024 15:00
Hallo

Hatte vor paar Tagen ja schon mal gefragt wegen selbstbehalt .

Ich verdiene 1646 Euro netto meine 15 jährige Tochter lebt bei ihrem Vater .

Selbstbehalt 1200 davon soll ich Miete Auto und noch Darlehen abbezahlen da reichen nicht mal 1200 Euro . Mein Ex Mann verdient 3000 netto .

Wie kann das sein und kann man da Nix machen ?

Wünsche euch noch einen schönen Tag
Vanellope
15486 Beiträge
09.09.2024 15:05
Zitat von Blume38:

Hallo

Hatte vor paar Tagen ja schon mal gefragt wegen selbstbehalt .

Ich verdiene 1646 Euro netto meine 15 jährige Tochter lebt bei ihrem Vater .

Selbstbehalt 1200 davon soll ich Miete Auto und noch Darlehen abbezahlen da reichen nicht mal 1200 Euro . Mein Ex Mann verdient 3000 netto .

Wie kann das sein und kann man da Nix machen ?

Wünsche euch noch einen schönen Tag


1450 wenn du erwerbstätig bist.
Du kannst den Unterhalt über das ja berechnen lassen. Gewisse Ausgaben sind zusätzlich möglich abzuziehen. Evtl kann dein ex auch uhv bekommen ( wenn du aufgrund der Berechnungen mit anrechenbaren kosten nicht Zahlungsfähig bist, ist bei uns auch so, obwohl mein ex ziemlich gut verdient ) diesen musst du allerdings irgendwann zurück zahlen, sobald du in der Lage bist.

Das Einkommen deines ex, bei dem die Tochter lebt ist dabei nicht relevant

Ach du warst das, wo ein Kind hier und eines da lebt..
Vanellope
15486 Beiträge
09.09.2024 15:14
Unterhalt 15 jährige bei deinem netto : 520 Euro
Unterhalt 10 jährige bei seinem netto: 509 Euro

Wenn man das einfach so gegenrechnet zahlst du ihm 11 Euro und jeder behält einmal Kindergeld, fertig.
Glücksstein
4444 Beiträge
09.09.2024 16:46
Zitat von Vanellope:

Zitat von Blume38:

Hallo

Hatte vor paar Tagen ja schon mal gefragt wegen selbstbehalt .

Ich verdiene 1646 Euro netto meine 15 jährige Tochter lebt bei ihrem Vater .

Selbstbehalt 1200 davon soll ich Miete Auto und noch Darlehen abbezahlen da reichen nicht mal 1200 Euro . Mein Ex Mann verdient 3000 netto .

Wie kann das sein und kann man da Nix machen ?

Wünsche euch noch einen schönen Tag


1450 wenn du erwerbstätig bist.
Du kannst den Unterhalt über das ja berechnen lassen. Gewisse Ausgaben sind zusätzlich möglich abzuziehen. Evtl kann dein ex auch uhv bekommen ( wenn du aufgrund der Berechnungen mit anrechenbaren kosten nicht Zahlungsfähig bist, ist bei uns auch so, obwohl mein ex ziemlich gut verdient ) diesen musst du allerdings irgendwann zurück zahlen, sobald du in der Lage bist.

Das Einkommen deines ex, bei dem die Tochter lebt ist dabei nicht relevant

Ach du warst das, wo ein Kind hier und eines da lebt..


@ Te
Dein SB ist 1450€ wer hat denn ausgerechnet dass du nur ein SB von 1200 haben darfst?
Bei dem Einkommen verdie st du grad mal was über dem Mindestlohn. Um vollen Unterhalt zahlen zu können, kann dir vor Gericht ein fiktives Einkommen angerechnet werden oder du musst dir halt ein Nebenjob suchen.
Das Jugendamt darf dein SB nicht kürzen, das darf nur ein Gericht.

Und Unterhalt zurück zahlen muss man nur wenn man leistungsfähig war/ist. Ansonsten muss man nichts an die Unterhaltsvorschusskasse zurück zahlen.
-M-Y-A-
23422 Beiträge
09.09.2024 17:04
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Vanellope:

Zitat von Blume38:

Hallo

Hatte vor paar Tagen ja schon mal gefragt wegen selbstbehalt .

Ich verdiene 1646 Euro netto meine 15 jährige Tochter lebt bei ihrem Vater .

Selbstbehalt 1200 davon soll ich Miete Auto und noch Darlehen abbezahlen da reichen nicht mal 1200 Euro . Mein Ex Mann verdient 3000 netto .

Wie kann das sein und kann man da Nix machen ?

Wünsche euch noch einen schönen Tag


1450 wenn du erwerbstätig bist.
Du kannst den Unterhalt über das ja berechnen lassen. Gewisse Ausgaben sind zusätzlich möglich abzuziehen. Evtl kann dein ex auch uhv bekommen ( wenn du aufgrund der Berechnungen mit anrechenbaren kosten nicht Zahlungsfähig bist, ist bei uns auch so, obwohl mein ex ziemlich gut verdient ) diesen musst du allerdings irgendwann zurück zahlen, sobald du in der Lage bist.

Das Einkommen deines ex, bei dem die Tochter lebt ist dabei nicht relevant

Ach du warst das, wo ein Kind hier und eines da lebt..


@ Te
Dein SB ist 1450€ wer hat denn ausgerechnet dass du nur ein SB von 1200 haben darfst?
Bei dem Einkommen verdie st du grad mal was über dem Mindestlohn. Um vollen Unterhalt zahlen zu können, kann dir vor Gericht ein fiktives Einkommen angerechnet werden oder du musst dir halt ein Nebenjob suchen.
Das Jugendamt darf dein SB nicht kürzen, das darf nur ein Gericht.

Und Unterhalt zurück zahlen muss man nur wenn man leistungsfähig war/ist. Ansonsten muss man nichts an die Unterhaltsvorschusskasse zurück zahlen.
ich hatte in ihrem anderen Thread dazu geschrieben. 1450 bei Erwerbstätigen und 1200 bei Erwerbslosen. Man muss das gelesene auch verstehen und bedanken tut auch nicht weh.
Sarah2022
3065 Beiträge
09.09.2024 17:10
Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Vanellope:

Zitat von Blume38:

Hallo

Hatte vor paar Tagen ja schon mal gefragt wegen selbstbehalt .

Ich verdiene 1646 Euro netto meine 15 jährige Tochter lebt bei ihrem Vater .

Selbstbehalt 1200 davon soll ich Miete Auto und noch Darlehen abbezahlen da reichen nicht mal 1200 Euro . Mein Ex Mann verdient 3000 netto .

Wie kann das sein und kann man da Nix machen ?

Wünsche euch noch einen schönen Tag


1450 wenn du erwerbstätig bist.
Du kannst den Unterhalt über das ja berechnen lassen. Gewisse Ausgaben sind zusätzlich möglich abzuziehen. Evtl kann dein ex auch uhv bekommen ( wenn du aufgrund der Berechnungen mit anrechenbaren kosten nicht Zahlungsfähig bist, ist bei uns auch so, obwohl mein ex ziemlich gut verdient ) diesen musst du allerdings irgendwann zurück zahlen, sobald du in der Lage bist.

Das Einkommen deines ex, bei dem die Tochter lebt ist dabei nicht relevant

Ach du warst das, wo ein Kind hier und eines da lebt..


@ Te
Dein SB ist 1450€ wer hat denn ausgerechnet dass du nur ein SB von 1200 haben darfst?
Bei dem Einkommen verdie st du grad mal was über dem Mindestlohn. Um vollen Unterhalt zahlen zu können, kann dir vor Gericht ein fiktives Einkommen angerechnet werden oder du musst dir halt ein Nebenjob suchen.
Das Jugendamt darf dein SB nicht kürzen, das darf nur ein Gericht.

Und Unterhalt zurück zahlen muss man nur wenn man leistungsfähig war/ist. Ansonsten muss man nichts an die Unterhaltsvorschusskasse zurück zahlen.
ich hatte in ihrem anderen Thread dazu geschrieben. 1450 bei Erwerbstätigen und 1200 bei Erwerbslosen. Man muss das gelesene auch verstehen und bedanken tut auch nicht weh.
Wie kann die TE ein Einkommen von 1646 Euro haben und gleichzeitig den Selbstbehalt von 1200 Euro für Erwerbslose haben? Das steht beides in der Threaderöffnung.

Beruht ihr Einkommen dann etwa ausschließlich auf verschiedenen Leistungen vom Staat, ohne dass sie selbst etwas verdient? Oder verstehe ich das falsch?
-M-Y-A-
23422 Beiträge
09.09.2024 17:22
Zitat von Sarah2022:

Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Vanellope:

...


@ Te
Dein SB ist 1450€ wer hat denn ausgerechnet dass du nur ein SB von 1200 haben darfst?
Bei dem Einkommen verdie st du grad mal was über dem Mindestlohn. Um vollen Unterhalt zahlen zu können, kann dir vor Gericht ein fiktives Einkommen angerechnet werden oder du musst dir halt ein Nebenjob suchen.
Das Jugendamt darf dein SB nicht kürzen, das darf nur ein Gericht.

Und Unterhalt zurück zahlen muss man nur wenn man leistungsfähig war/ist. Ansonsten muss man nichts an die Unterhaltsvorschusskasse zurück zahlen.
ich hatte in ihrem anderen Thread dazu geschrieben. 1450 bei Erwerbstätigen und 1200 bei Erwerbslosen. Man muss das gelesene auch verstehen und bedanken tut auch nicht weh.
Wie kann die TE ein Einkommen von 1646 Euro haben und gleichzeitig den Selbstbehalt von 1200 Euro für Erwerbslose haben? Das steht beides in der Threaderöffnung.

Beruht ihr Einkommen dann etwa ausschließlich auf verschiedenen Leistungen vom Staat, ohne dass sie selbst etwas verdient? Oder verstehe ich das falsch?
klingt fast so.
Seesternchen_2.0
9795 Beiträge
09.09.2024 17:55
Zitat von Blume38:

Hallo

Hatte vor paar Tagen ja schon mal gefragt wegen selbstbehalt .

Ich verdiene 1646 Euro netto meine 15 jährige Tochter lebt bei ihrem Vater .

Selbstbehalt 1200 davon soll ich Miete Auto und noch Darlehen abbezahlen da reichen nicht mal 1200 Euro . Mein Ex Mann verdient 3000 netto .

Wie kann das sein und kann man da Nix machen ?

Wünsche euch noch einen schönen Tag


Ist doch egal was dein Ex verdient. Dein Kind lebt bei ihm, also steht im Unterhalt zu. Und zwar alles bis zum Selbstbehalt.

nilou
14361 Beiträge
09.09.2024 18:09
Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von Glücksstein:

...
ich hatte in ihrem anderen Thread dazu geschrieben. 1450 bei Erwerbstätigen und 1200 bei Erwerbslosen. Man muss das gelesene auch verstehen und bedanken tut auch nicht weh.
Wie kann die TE ein Einkommen von 1646 Euro haben und gleichzeitig den Selbstbehalt von 1200 Euro für Erwerbslose haben? Das steht beides in der Threaderöffnung.

Beruht ihr Einkommen dann etwa ausschließlich auf verschiedenen Leistungen vom Staat, ohne dass sie selbst etwas verdient? Oder verstehe ich das falsch?
klingt fast so.


Sie schrieb doch mal irgendwo das sie nur Teilzeit arbeiten kann wegen der Tochter die bei ihr lebt.

@TS geht zum Jugendamt und lasst den Unterhalt für die Kids berechnen. Und dann rechnet ihr gegenseitig auf was wer von wem bekommen muss. Die Differenz die evt. da ist zahlt derjenige dann dem anderen und fertig.

Was dein Ex verdient ist egal. Er leistet Barunterhalt. Und da es nun mal auch dein Kind ist bist auch du Unterhaltspflichtig. Umgekehrt gilt das auch für die Tochter die bei dir lebt.
K.B.
4996 Beiträge
09.09.2024 18:49
Zitat von Vanellope:

Zitat von Blume38:

Hallo

Hatte vor paar Tagen ja schon mal gefragt wegen selbstbehalt .

Ich verdiene 1646 Euro netto meine 15 jährige Tochter lebt bei ihrem Vater .

Selbstbehalt 1200 davon soll ich Miete Auto und noch Darlehen abbezahlen da reichen nicht mal 1200 Euro . Mein Ex Mann verdient 3000 netto .

Wie kann das sein und kann man da Nix machen ?

Wünsche euch noch einen schönen Tag


1450 wenn du erwerbstätig bist.
Du kannst den Unterhalt über das ja berechnen lassen. Gewisse Ausgaben sind zusätzlich möglich abzuziehen. Evtl kann dein ex auch uhv bekommen ( wenn du aufgrund der Berechnungen mit anrechenbaren kosten nicht Zahlungsfähig bist, ist bei uns auch so, obwohl mein ex ziemlich gut verdient ) diesen musst du allerdings irgendwann zurück zahlen, sobald du in der Lage bist.

Das Einkommen deines ex, bei dem die Tochter lebt ist dabei nicht relevant

Ach du warst das, wo ein Kind hier und eines da lebt..


Sorry, manchmal ärgert es mich, dass hier Halbwissen bzgl Unterhalt verbreitet wird.
Der Selbstbehalt für einen Berufstätigen ist mit 1450 € korrekt gesagt worden.
Jedoch können sich nur die Unterhaltsberechtigten beim Jugendamt beraten und den Unterhalt berechnen lassen.
Arbeitest du denn Vollzeit? Wenn nicht, du bist gesteigert unterhaltspflichtig, das heißt du musst alles dafür tun, den Mindestunterhalt sicherzustellen. Dazu gehört auch, einen Nebenjob anzunehmen, wenn nötig. Das Einkommen des Vaters ist nur relevant, wenn er das das dreifache von dir verdient.
Ich arbeite beim Jugendamt im Unterhaltsrecht.
NochOhne32
17976 Beiträge
09.09.2024 18:55
Zitat von K.B.:

Zitat von Vanellope:

Zitat von Blume38:

Hallo

Hatte vor paar Tagen ja schon mal gefragt wegen selbstbehalt .

Ich verdiene 1646 Euro netto meine 15 jährige Tochter lebt bei ihrem Vater .

Selbstbehalt 1200 davon soll ich Miete Auto und noch Darlehen abbezahlen da reichen nicht mal 1200 Euro . Mein Ex Mann verdient 3000 netto .

Wie kann das sein und kann man da Nix machen ?

Wünsche euch noch einen schönen Tag


1450 wenn du erwerbstätig bist.
Du kannst den Unterhalt über das ja berechnen lassen. Gewisse Ausgaben sind zusätzlich möglich abzuziehen. Evtl kann dein ex auch uhv bekommen ( wenn du aufgrund der Berechnungen mit anrechenbaren kosten nicht Zahlungsfähig bist, ist bei uns auch so, obwohl mein ex ziemlich gut verdient ) diesen musst du allerdings irgendwann zurück zahlen, sobald du in der Lage bist.

Das Einkommen deines ex, bei dem die Tochter lebt ist dabei nicht relevant

Ach du warst das, wo ein Kind hier und eines da lebt..


Sorry, manchmal ärgert es mich, dass hier Halbwissen bzgl Unterhalt verbreitet wird.
Der Selbstbehalt für einen Berufstätigen ist mit 1450 € korrekt gesagt worden.
Jedoch können sich nur die Unterhaltsberechtigten beim Jugendamt beraten und den Unterhalt berechnen lassen.
Arbeitest du denn Vollzeit? Wenn nicht, du bist gesteigert unterhaltspflichtig, das heißt du musst alles dafür tun, den Mindestunterhalt sicherzustellen. Dazu gehört auch, einen Nebenjob anzunehmen, wenn nötig. Das Einkommen des Vaters ist nur relevant, wenn er das das dreifache von dir verdient.
Ich arbeite beim Jugendamt im Unterhaltsrecht.


Auch dann, wenn sie selbst auch ein minderjähriges Kind daheim hat?. soweit ich das jetzt verstanden habe, lebt das 10 jährige Kind bei ihr und das 15 jährige beim Vater.
K.B.
4996 Beiträge
09.09.2024 20:13
Dann kann sie sich berechnen lassen, was sie für das Kind an Unterhalt bekommt, welches bei ihr lebt.
Glücksstein
4444 Beiträge
09.09.2024 20:36
Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Vanellope:

Zitat von Blume38:

Hallo

Hatte vor paar Tagen ja schon mal gefragt wegen selbstbehalt .

Ich verdiene 1646 Euro netto meine 15 jährige Tochter lebt bei ihrem Vater .

Selbstbehalt 1200 davon soll ich Miete Auto und noch Darlehen abbezahlen da reichen nicht mal 1200 Euro . Mein Ex Mann verdient 3000 netto .

Wie kann das sein und kann man da Nix machen ?

Wünsche euch noch einen schönen Tag


1450 wenn du erwerbstätig bist.
Du kannst den Unterhalt über das ja berechnen lassen. Gewisse Ausgaben sind zusätzlich möglich abzuziehen. Evtl kann dein ex auch uhv bekommen ( wenn du aufgrund der Berechnungen mit anrechenbaren kosten nicht Zahlungsfähig bist, ist bei uns auch so, obwohl mein ex ziemlich gut verdient ) diesen musst du allerdings irgendwann zurück zahlen, sobald du in der Lage bist.

Das Einkommen deines ex, bei dem die Tochter lebt ist dabei nicht relevant

Ach du warst das, wo ein Kind hier und eines da lebt..


@ Te
Dein SB ist 1450€ wer hat denn ausgerechnet dass du nur ein SB von 1200 haben darfst?
Bei dem Einkommen verdie st du grad mal was über dem Mindestlohn. Um vollen Unterhalt zahlen zu können, kann dir vor Gericht ein fiktives Einkommen angerechnet werden oder du musst dir halt ein Nebenjob suchen.
Das Jugendamt darf dein SB nicht kürzen, das darf nur ein Gericht.

Und Unterhalt zurück zahlen muss man nur wenn man leistungsfähig war/ist. Ansonsten muss man nichts an die Unterhaltsvorschusskasse zurück zahlen.
ich hatte in ihrem anderen Thread dazu geschrieben. 1450 bei Erwerbstätigen und 1200 bei Erwerbslosen. Man muss das gelesene auch verstehen und bedanken tut auch nicht weh.


Für was muss ich mich bedanken?

Ich habe hier in dem Thread geantwortet und da schriebt sie, dass sie über 1600€ verdient also geht sie doch arbeiten und da trifft der SB von 1200 nicht auf sie zu.
-M-Y-A-
23422 Beiträge
09.09.2024 21:24
Zitat von Glücksstein:

Zitat von -M-Y-A-:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Vanellope:

...


@ Te
Dein SB ist 1450€ wer hat denn ausgerechnet dass du nur ein SB von 1200 haben darfst?
Bei dem Einkommen verdie st du grad mal was über dem Mindestlohn. Um vollen Unterhalt zahlen zu können, kann dir vor Gericht ein fiktives Einkommen angerechnet werden oder du musst dir halt ein Nebenjob suchen.
Das Jugendamt darf dein SB nicht kürzen, das darf nur ein Gericht.

Und Unterhalt zurück zahlen muss man nur wenn man leistungsfähig war/ist. Ansonsten muss man nichts an die Unterhaltsvorschusskasse zurück zahlen.
ich hatte in ihrem anderen Thread dazu geschrieben. 1450 bei Erwerbstätigen und 1200 bei Erwerbslosen. Man muss das gelesene auch verstehen und bedanken tut auch nicht weh.


Für was muss ich mich bedanken?

Ich habe hier in dem Thread geantwortet und da schriebt sie, dass sie über 1600€ verdient also geht sie doch arbeiten und da trifft der SB von 1200 nicht auf sie zu.
die ts, nicht du. War blöd von mir formuliert
EmMi1415
960 Beiträge
09.09.2024 22:22
Wenn ein Kind bei dir lebt und eins bei ihm warum zahlt ihr euch gegenseitig Unterhalt?
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