Frage zu Unterhalt
17.09.2023 14:59
Der Vater meiner Kinder und ich leben seit einigen Jahren getrennt. Er zahlt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, bisher immer pünktlich und ohne Konflikte. Wir haben daher auch keinen offiziellen Titel, Beistandschaft oder Ähnliches, weil es einfach bisher nicht nötig war. Der Vater arbeitet bisher Vollzeit, möchte aber nun aus persönlichen Gründen seine Stunden um ein Viertel reduzieren. Er hat mir das jetzt erstmal so mitgeteilt, damit ich mich darauf einstellen kann, dass er demnächst weniger Unterhalt zahlen kann. Ich frage mich jetzt, ob er das einfach so „darf“. Also darf er in Teilzeit gehen, obwohl er Vollzeit arbeiten könnte und dann weniger Unterhalt zahlen? Die neu gewonnene Freizeit würde übrigens nicht den Kindern zugute kommen, falls das relevant ist. Er sieht sie sehr selten und das würde sich auch nicht ändern.
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
finanzielles
17.09.2023 15:35
Nein darf er nicht. Er hat den Mindestunterhalt zu zahlen. Würdest du vor Gericht ziehen und er geht nur noch TZ arbeiten, wird ihm das Gericht ein fiktives Einkommen aus einer VZ Stelle berechnen. Und ich rate dringend ein Titel gegen den Kv in die Wege zu leiten.
17.09.2023 17:15
Zitat von Glücksstein:
Nein darf er nicht. Er hat den Mindestunterhalt zu zahlen. Würdest du vor Gericht ziehen und er geht nur noch TZ arbeiten, wird ihm das Gericht ein fiktives Einkommen aus einer VZ Stelle berechnen. Und ich rate dringend ein Titel gegen den Kv in die Wege zu leiten.
Danke. Er zahlt im Moment etwas mehr als den Mindestunterhalt, weil er mehr verdient und daher laut Düsseldorfer Tabelle auch mehr zahlen muss. Heißt das jetzt, er kann reduzieren, solange er noch den Mindestunterhalt zahlt? Oder müsste er weiter das zahlen, was er jetzt zahlt, wenn er freiwillig reduziert? Irgendwie verstehe ich es nicht ganz.
Aber vielleicht ist wirklich der Zeitpunkt gekommen, das alles mal offiziell mit Titel klären zu lassen.
17.09.2023 19:12
Ich würde dir empfehlen einen Termin beim Jugendamt zu machen und dich beraten lassen. Bei Unterhaltsverpflichtung ist man angehakten, sein Möglichstes zu tun. Und das ist idR Vollzeit zu arbeiten.
Mit der Beistandschaft da habe ich problemlos einen Titel bekommen. Der Vater bei uns war auch diesbezüglich recht kooperativ und hat einen Erklärung beim Jugendamt unterschrieben nach der er sich zum jeweilig gültigen Mindestunterhalt verpflichtet hat. Dies als vollstreckbare Ausfertigung ist ein Unterhaltstitel.
Mit der Beistandschaft da habe ich problemlos einen Titel bekommen. Der Vater bei uns war auch diesbezüglich recht kooperativ und hat einen Erklärung beim Jugendamt unterschrieben nach der er sich zum jeweilig gültigen Mindestunterhalt verpflichtet hat. Dies als vollstreckbare Ausfertigung ist ein Unterhaltstitel.
17.09.2023 19:16
Zitat von Anonym 1 (210546):
Zitat von Glücksstein:
Nein darf er nicht. Er hat den Mindestunterhalt zu zahlen. Würdest du vor Gericht ziehen und er geht nur noch TZ arbeiten, wird ihm das Gericht ein fiktives Einkommen aus einer VZ Stelle berechnen. Und ich rate dringend ein Titel gegen den Kv in die Wege zu leiten.
Danke. Er zahlt im Moment etwas mehr als den Mindestunterhalt, weil er mehr verdient und daher laut Düsseldorfer Tabelle auch mehr zahlen muss. Heißt das jetzt, er kann reduzieren, solange er noch den Mindestunterhalt zahlt? Oder müsste er weiter das zahlen, was er jetzt zahlt, wenn er freiwillig reduziert? Irgendwie verstehe ich es nicht ganz.
Aber vielleicht ist wirklich der Zeitpunkt gekommen, das alles mal offiziell mit Titel klären zu lassen.
Ich hoffe ihr wisst aber, dass man von der Tabelle noch die Hälfte der Kindergeldes abziehen muss?!
17.09.2023 19:19
Zitat von Anonym 2 (210546):
Zitat von Anonym 1 (210546):
Zitat von Glücksstein:
Nein darf er nicht. Er hat den Mindestunterhalt zu zahlen. Würdest du vor Gericht ziehen und er geht nur noch TZ arbeiten, wird ihm das Gericht ein fiktives Einkommen aus einer VZ Stelle berechnen. Und ich rate dringend ein Titel gegen den Kv in die Wege zu leiten.
Danke. Er zahlt im Moment etwas mehr als den Mindestunterhalt, weil er mehr verdient und daher laut Düsseldorfer Tabelle auch mehr zahlen muss. Heißt das jetzt, er kann reduzieren, solange er noch den Mindestunterhalt zahlt? Oder müsste er weiter das zahlen, was er jetzt zahlt, wenn er freiwillig reduziert? Irgendwie verstehe ich es nicht ganz.
Aber vielleicht ist wirklich der Zeitpunkt gekommen, das alles mal offiziell mit Titel klären zu lassen.
Ich hoffe ihr wisst aber, dass man von der Tabelle noch die Hälfte der Kindergeldes abziehen muss?!
Ja klar.
17.09.2023 19:22
Zitat von Anonym 2 (210546):
Zitat von Anonym 1 (210546):
Zitat von Glücksstein:
Nein darf er nicht. Er hat den Mindestunterhalt zu zahlen. Würdest du vor Gericht ziehen und er geht nur noch TZ arbeiten, wird ihm das Gericht ein fiktives Einkommen aus einer VZ Stelle berechnen. Und ich rate dringend ein Titel gegen den Kv in die Wege zu leiten.
Danke. Er zahlt im Moment etwas mehr als den Mindestunterhalt, weil er mehr verdient und daher laut Düsseldorfer Tabelle auch mehr zahlen muss. Heißt das jetzt, er kann reduzieren, solange er noch den Mindestunterhalt zahlt? Oder müsste er weiter das zahlen, was er jetzt zahlt, wenn er freiwillig reduziert? Irgendwie verstehe ich es nicht ganz.
Aber vielleicht ist wirklich der Zeitpunkt gekommen, das alles mal offiziell mit Titel klären zu lassen.
Ich hoffe ihr wisst aber, dass man von der Tabelle noch die Hälfte der Kindergeldes abziehen muss?!
Ja natürlich. Das was er jetzt zahlt ist schon korrekt nach seinem derzeitigen Einkommen berechnet. Ganz doof bin ich ja auch nicht.
17.09.2023 22:15
Ja klar wird ihm die 50% des KG abgezogen.
Zur Berechnung werden die letzten 12 Monate Einkommen rangezogen. TZ arbeiten kann er zwar machen aber dann weniger zu zahlen kann er knicken.
Was an Unterhalt zu zahlen ist gibt die DDT ja vor, danach richten sich meist auch alle Gerichte.
Zur Berechnung werden die letzten 12 Monate Einkommen rangezogen. TZ arbeiten kann er zwar machen aber dann weniger zu zahlen kann er knicken.
Was an Unterhalt zu zahlen ist gibt die DDT ja vor, danach richten sich meist auch alle Gerichte.
18.09.2023 06:40
Zitat von Anonym 1 (210546):
Zitat von Anonym 2 (210546):
Zitat von Anonym 1 (210546):
Zitat von Glücksstein:
Nein darf er nicht. Er hat den Mindestunterhalt zu zahlen. Würdest du vor Gericht ziehen und er geht nur noch TZ arbeiten, wird ihm das Gericht ein fiktives Einkommen aus einer VZ Stelle berechnen. Und ich rate dringend ein Titel gegen den Kv in die Wege zu leiten.
Danke. Er zahlt im Moment etwas mehr als den Mindestunterhalt, weil er mehr verdient und daher laut Düsseldorfer Tabelle auch mehr zahlen muss. Heißt das jetzt, er kann reduzieren, solange er noch den Mindestunterhalt zahlt? Oder müsste er weiter das zahlen, was er jetzt zahlt, wenn er freiwillig reduziert? Irgendwie verstehe ich es nicht ganz.
Aber vielleicht ist wirklich der Zeitpunkt gekommen, das alles mal offiziell mit Titel klären zu lassen.
Ich hoffe ihr wisst aber, dass man von der Tabelle noch die Hälfte der Kindergeldes abziehen muss?!
Ja natürlich. Das was er jetzt zahlt ist schon korrekt nach seinem derzeitigen Einkommen berechnet. Ganz doof bin ich ja auch nicht.
So war das nicht gemeint wir wussten das am Anfang nämlich auch nicht und mein Ex hatte dann paar Monate zu viel bezahlt
21.09.2023 09:40
Zitat von Glücksstein:
Ja klar wird ihm die 50% des KG abgezogen.
Zur Berechnung werden die letzten 12 Monate Einkommen rangezogen. TZ arbeiten kann er zwar machen aber dann weniger zu zahlen kann er knicken.
Was an Unterhalt zu zahlen ist gibt die DDT ja vor, danach richten sich meist auch alle Gerichte.
Wirklich? Solange er noch mehr als Mindestunterhalt zahlt ist das nicht gesagt... Mein Ex wollte den Unterhalt reduzieren, weil er etwas auf Kredit gekauft hat und das JA sagte mir, solange er noch über mindestunterhalt zahlt könnten sie zwar mal rechnen, aber wahrscheinlich nicht viel machen Ich habe es dann gut sein lassen, wollte den Stress vermeiden und bin mit der Nachfrage beim JA meiner mütterlichen Pflicht nachgekommen den Interessen meiner Tochter nachzugehen.
21.09.2023 17:42
Zitat von Chrysopelea:Das war bei meiner Freundin ganz genau so.
Zitat von Glücksstein:
Ja klar wird ihm die 50% des KG abgezogen.
Zur Berechnung werden die letzten 12 Monate Einkommen rangezogen. TZ arbeiten kann er zwar machen aber dann weniger zu zahlen kann er knicken.
Was an Unterhalt zu zahlen ist gibt die DDT ja vor, danach richten sich meist auch alle Gerichte.
Wirklich? Solange er noch mehr als Mindestunterhalt zahlt ist das nicht gesagt... Mein Ex wollte den Unterhalt reduzieren, weil er etwas auf Kredit gekauft hat und das JA sagte mir, solange er noch über mindestunterhalt zahlt könnten sie zwar mal rechnen, aber wahrscheinlich nicht viel machen Ich habe es dann gut sein lassen, wollte den Stress vermeiden und bin mit der Nachfrage beim JA meiner mütterlichen Pflicht nachgekommen den Interessen meiner Tochter nachzugehen.
Das Jugendamt sagte ihr, der Vater kann seine Arbeitszeit so reduzieren oder Elternzeit so nehmen wie er möchte. Es ist egal, wenn er dadurch weniger Unterhalt zahlt - auch wenn er sehr viel weniger Unterhalt als vorher zahlt.
Solange er den Mindestunterhalt zahlt, machen die Mitarbeiter von Jugendamt da gar nichts.
23.09.2023 10:26
Zitat von Anonym 1 (210546):
Der Vater meiner Kinder und ich leben seit einigen Jahren getrennt. Er zahlt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, bisher immer pünktlich und ohne Konflikte. Wir haben daher auch keinen offiziellen Titel, Beistandschaft oder Ähnliches, weil es einfach bisher nicht nötig war. Der Vater arbeitet bisher Vollzeit, möchte aber nun aus persönlichen Gründen seine Stunden um ein Viertel reduzieren. Er hat mir das jetzt erstmal so mitgeteilt, damit ich mich darauf einstellen kann, dass er demnächst weniger Unterhalt zahlen kann. Ich frage mich jetzt, ob er das einfach so „darf“. Also darf er in Teilzeit gehen, obwohl er Vollzeit arbeiten könnte und dann weniger Unterhalt zahlen? Die neu gewonnene Freizeit würde übrigens nicht den Kindern zugute kommen, falls das relevant ist. Er sieht sie sehr selten und das würde sich auch nicht ändern.
Wenn er das aus gesundheitlichen Gründen macht und auch wirklich nachweisen kann, warum soll er das nicht dürfen? Das hat auch nichts mit bei gewonnener Freizeit zu tun, wenn ein kranker Mensch begrenzt Leistungsfähig ist.
Du unterstellst ihm da gerade das extra zu machen um weniger Unterhalt zu zahlen und mehr Freizeit für sich zu haben! Wenn eine Frau das macht ist es aber okay?
Schätzt du ihn so ein?
Letztendlich muss er das nachweisen mit Attesten, hat er eins dann ist das so. Ggf. Kannst du Aufstocken uvg beantragen. Kommt ja darauf an.
23.09.2023 10:27
Zitat von Anonym 1 (210546):
Zitat von Glücksstein:
Nein darf er nicht. Er hat den Mindestunterhalt zu zahlen. Würdest du vor Gericht ziehen und er geht nur noch TZ arbeiten, wird ihm das Gericht ein fiktives Einkommen aus einer VZ Stelle berechnen. Und ich rate dringend ein Titel gegen den Kv in die Wege zu leiten.
Danke. Er zahlt im Moment etwas mehr als den Mindestunterhalt, weil er mehr verdient und daher laut Düsseldorfer Tabelle auch mehr zahlen muss. Heißt das jetzt, er kann reduzieren, solange er noch den Mindestunterhalt zahlt? Oder müsste er weiter das zahlen, was er jetzt zahlt, wenn er freiwillig reduziert? Irgendwie verstehe ich es nicht ganz.
Aber vielleicht ist wirklich der Zeitpunkt gekommen, das alles mal offiziell mit Titel klären zu lassen.
Natürlich zahlt er dann weniger! Ansonsten mach eine Beistandschaft und lass es berechnen
23.09.2023 10:32
Zitat von Glücksstein:
Nein darf er nicht. Er hat den Mindestunterhalt zu zahlen. Würdest du vor Gericht ziehen und er geht nur noch TZ arbeiten, wird ihm das Gericht ein fiktives Einkommen aus einer VZ Stelle berechnen. Und ich rate dringend ein Titel gegen den Kv in die Wege zu leiten.
Stimmt so nicht, hat er ein Attest was die Reduzierung aus gesundheitlichen Gründen zulässt dann ist das so unter Umständen . Wir wissen hier alle nicht, was er hat ob es wirklich seine Leistungsfähigkeit einschränkt. Deswegen lieber der Gang zum Anwalt/ Beistandschaft als die Frage hier im Mama Forum.
Man liest hier soviel falsches/ Verurteilung gegen den Mann teilweise obwohl niemand die Situation wirklich kennt das sollten die Fachleute rechtssicher wissen, dann sind auch beide Parteien denke ich mit am besten bedient dass er nicht einfach den Unterhalt kürzen kann wie er will sollte klar sein
Wenn er aber jetzt schon mehr wie den mindestunterhalt zahlt, kann man auch nicht unbedingt " erwarten" dass das bei einer Stundenreduzierung genauso bleibt.
Ich hoffe das klärt sich alles um guten für alle Parteien
23.09.2023 10:43
Zitat von Chrysopelea:
Zitat von Glücksstein:
Ja klar wird ihm die 50% des KG abgezogen.
Zur Berechnung werden die letzten 12 Monate Einkommen rangezogen. TZ arbeiten kann er zwar machen aber dann weniger zu zahlen kann er knicken.
Was an Unterhalt zu zahlen ist gibt die DDT ja vor, danach richten sich meist auch alle Gerichte.
Wirklich? Solange er noch mehr als Mindestunterhalt zahlt ist das nicht gesagt... Mein Ex wollte den Unterhalt reduzieren, weil er etwas auf Kredit gekauft hat und das JA sagte mir, solange er noch über mindestunterhalt zahlt könnten sie zwar mal rechnen, aber wahrscheinlich nicht viel machen Ich habe es dann gut sein lassen, wollte den Stress vermeiden und bin mit der Nachfrage beim JA meiner mütterlichen Pflicht nachgekommen den Interessen meiner Tochter nachzugehen.
Richtig! Solange er den mindestunterhalt zahlt kann er arbeiten wie er lustig ist, es kommt auf das Gehalt an.
Und wenn er so weit im Einkommen sinkt dass er lt. Berechnung unter den mindestunterhalt kommt, erst dann muss er das nachweisen anhand Atteste. Was man jetzt davon halten mag ist das eine, Gesetz das andere.
Ich persönlich wäre einfach d'accord mit dem Angebot den Mindestunterhalt zu zahlen,bevor der Mann vielleicht wirklich weiter reduziert warum auch immer und dann uu. Der Unterhalt offiziell berechnet geringer ausfällt. Kommt aber darauf an, wir alle kennen sie Situation nicht und da die Fragestellerin unsicher ist, macht es doch Sinn dass eine offizielle Stelle ihr das bestätigt
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