Finanzielle Unterstützung für meine Freundin !?
21.09.2013 12:36
Hallo,ich muss meiner besten freundin unbedingt helfen. Sie ist im 5 monat schwanger und macht ne ausbildung zur friseurin, dass heisst sie verdient extrem wenig ca 410 euro wenn überhaupt. Diese 410 euro fallen für die miete an die sie als azubi selbst zahlen muss. Zusätzlich erhält 120 euro bab und 214 euro zur deckung des lebensunterhalts vom jobcenter. Das bab fällt allerdings ab der mutterschutzfrist weg und den strom + gas 80 euro und die fahrkarte zur arbeit 55 euro muss sie selbst bezahlen.. es bleiben ihr jedes monat ca. 200 euro zum leben. der vater vom kind ihr freund kriegt hartz 4 ca. 390 euro im monat und will glaub ich gar net arbeiten. Allerdings wohnen die nicht gemeinsam sondern in getrennten wohnungen also wird sie alleinerziehend sein.Meine freundin hat angst dass sie wenn dass baby da ist gar nicht mehr über die runden kommt geschweigedenn die miete bezahlen kann. Ich würde ihr so gern irgendeinen rat geben, und nun frage ich euch wisst ihr vllt irgendwas?
21.09.2013 12:56
Hallo,
hat sie schon Erstausstattung fürs Baby beantragt? Sonst bekommt sie ja Elterngeld - wahrscheinlich den Mindestsatz von 300 Euro, außerdem dürfte sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, da weiß ich aber nichts genaueres ... hab es nicht bekommen, weil ich Schülerin war und vorher nicht gearbeitet hab.
Sonst bekommt sie ja auch 184 € Kindergeld, damit sollte sie doch einigermaßen klarkommen, wenn sie dann auch Mehrbedarf beim Jobcenter anmeldet ...
Evtl. kann sie auch Wohngeld beantragen oder Miete wird vom Jobcenter übernommen, da muss sie nachfragen.
Kinderzuschlag steht ihr nicht zu, soweit ich weiß. Und der Vater muss auch für das Kind aufkommen.
hat sie schon Erstausstattung fürs Baby beantragt? Sonst bekommt sie ja Elterngeld - wahrscheinlich den Mindestsatz von 300 Euro, außerdem dürfte sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, da weiß ich aber nichts genaueres ... hab es nicht bekommen, weil ich Schülerin war und vorher nicht gearbeitet hab.
Sonst bekommt sie ja auch 184 € Kindergeld, damit sollte sie doch einigermaßen klarkommen, wenn sie dann auch Mehrbedarf beim Jobcenter anmeldet ...
Evtl. kann sie auch Wohngeld beantragen oder Miete wird vom Jobcenter übernommen, da muss sie nachfragen.
Kinderzuschlag steht ihr nicht zu, soweit ich weiß. Und der Vater muss auch für das Kind aufkommen.
21.09.2013 12:58
Also sicher sind 484 €, die sie monatlich fürs Kind erhalten kann ...
21.09.2013 13:06
Zitat von Heati:
Hallo,
hat sie schon Erstausstattung fürs Baby beantragt? Sonst bekommt sie ja Elterngeld - wahrscheinlich den Mindestsatz von 300 Euro, außerdem dürfte sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, da weiß ich aber nichts genaueres ... hab es nicht bekommen, weil ich Schülerin war und vorher nicht gearbeitet hab.
Sonst bekommt sie ja auch 184 € Kindergeld, damit sollte sie doch einigermaßen klarkommen, wenn sie dann auch Mehrbedarf beim Jobcenter anmeldet ...
Evtl. kann sie auch Wohngeld beantragen oder Miete wird vom Jobcenter übernommen, da muss sie nachfragen.
Kinderzuschlag steht ihr nicht zu, soweit ich weiß. Und der Vater muss auch für das Kind aufkommen.
Aber gilt das alles auch in der Ausbildung?
Studenten zb bekommen ja auch keinerlei Unterstützung vom Jobcenter
21.09.2013 13:06
Wenn das Baby kommt, erhält sie 184€ Kindergeld + 300€ Elterngeld + Unterhaltsvorschuss (müssten knapp 120€ sein).
Da das unter Umständen nicht reichen wird, kann sie Hartz 4 beantragen. Die rechnen dann zwar Elterngeld und zum Großteil auch Kindergeld usw. an, aber sie hätte dann schon etwas mehr raus.
Da das unter Umständen nicht reichen wird, kann sie Hartz 4 beantragen. Die rechnen dann zwar Elterngeld und zum Großteil auch Kindergeld usw. an, aber sie hätte dann schon etwas mehr raus.
21.09.2013 13:07
Zitat von Lockenlicht:
Zitat von Heati:
Hallo,
hat sie schon Erstausstattung fürs Baby beantragt? Sonst bekommt sie ja Elterngeld - wahrscheinlich den Mindestsatz von 300 Euro, außerdem dürfte sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, da weiß ich aber nichts genaueres ... hab es nicht bekommen, weil ich Schülerin war und vorher nicht gearbeitet hab.
Sonst bekommt sie ja auch 184 € Kindergeld, damit sollte sie doch einigermaßen klarkommen, wenn sie dann auch Mehrbedarf beim Jobcenter anmeldet ...
Evtl. kann sie auch Wohngeld beantragen oder Miete wird vom Jobcenter übernommen, da muss sie nachfragen.
Kinderzuschlag steht ihr nicht zu, soweit ich weiß. Und der Vater muss auch für das Kind aufkommen.
Aber gilt das alles auch in der Ausbildung?
Studenten zb bekommen ja auch keinerlei Unterstützung vom Jobcenter
Ja, gilt
21.09.2013 13:12
Also ich würd auch sagen. Zuerst mal Erstausstattung und so fürs Kind beantragen (JobCenter). Denke sie müsste auch falls sie zu einer Schwangerenberatungsstelle geht aufstockendes Geld noch von einer Stiftung bekommen. Diese Stiftung ist der Meinung, dass die ca 600 Euro die man vom jobcenter für Erstausstattung fürs Baby bekommt nicht reicht und daher stocken sie, wenn Bedarf besteht dieses Geld auf. Dann kriegt man von denen nochmal Geld, sodass man am Ende irgendwas um die 1000 Euro für Babyerstausstattung hat, das wäre doch super für deine Freundin, oder? Wichtig ist allerding, dass sie diese Stiftungsgelder WÄHREND der Schwangerschaft beantragen muss. Also sollte sie, wenn es möglich ist, sobald wie möglich einen Termin bei pro familia (oder eine andere Schwangerenberatungsstelle, keine Ahnung, ich hab nur Erfahrung mit Pro familia) machen.
Das Elterngeld berechnet sich anhand dem vorherigen Verdienst prozentual. Wenn sie viel verdient hätte fällt der Prozentsatz niedrig aus, aber es gibt einen "Geringverdiener-Bonus", der bei ihr greifen müsste. Das heißt, wenn sie die 12 Monate vor Geburt 410 Euro verdient hat kriegt sie wahrscheinlich mehr als 300 Euro Elterngeld, da ihr Prozentsatz wahrscheinlich bei über 90% liegt.
Dann 184 Kindergeld.
Und wenn der Vater vom Kind zahlungsunfähig, da Hartz4, dann müsste sie auch Unterhaltsvorschuss fürs Kind beantragen können, das sind auch nochtmal 133 Euro monatlich.
Wäre es möglich, dass sie mal zu pro familia geht? Ich hatte da einen Termin und die waren absolut toll und hilfreich, die können einem ganz genau sagen was einem zusteht und wo man was beantragen kann. Die Beratung dort ist kostenlos und wirklich hilfreich.
Ich wünsche deiner Freundin alles gute und es ist finde ich klasse, dass sie dich als Unterstützung hat.
Das Elterngeld berechnet sich anhand dem vorherigen Verdienst prozentual. Wenn sie viel verdient hätte fällt der Prozentsatz niedrig aus, aber es gibt einen "Geringverdiener-Bonus", der bei ihr greifen müsste. Das heißt, wenn sie die 12 Monate vor Geburt 410 Euro verdient hat kriegt sie wahrscheinlich mehr als 300 Euro Elterngeld, da ihr Prozentsatz wahrscheinlich bei über 90% liegt.
Dann 184 Kindergeld.
Und wenn der Vater vom Kind zahlungsunfähig, da Hartz4, dann müsste sie auch Unterhaltsvorschuss fürs Kind beantragen können, das sind auch nochtmal 133 Euro monatlich.
Wäre es möglich, dass sie mal zu pro familia geht? Ich hatte da einen Termin und die waren absolut toll und hilfreich, die können einem ganz genau sagen was einem zusteht und wo man was beantragen kann. Die Beratung dort ist kostenlos und wirklich hilfreich.
Ich wünsche deiner Freundin alles gute und es ist finde ich klasse, dass sie dich als Unterstützung hat.
21.09.2013 13:17
Zitat von Lockenlicht:
Zitat von Heati:
Hallo,
hat sie schon Erstausstattung fürs Baby beantragt? Sonst bekommt sie ja Elterngeld - wahrscheinlich den Mindestsatz von 300 Euro, außerdem dürfte sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, da weiß ich aber nichts genaueres ... hab es nicht bekommen, weil ich Schülerin war und vorher nicht gearbeitet hab.
Sonst bekommt sie ja auch 184 € Kindergeld, damit sollte sie doch einigermaßen klarkommen, wenn sie dann auch Mehrbedarf beim Jobcenter anmeldet ...
Evtl. kann sie auch Wohngeld beantragen oder Miete wird vom Jobcenter übernommen, da muss sie nachfragen.
Kinderzuschlag steht ihr nicht zu, soweit ich weiß. Und der Vater muss auch für das Kind aufkommen.
Aber gilt das alles auch in der Ausbildung?
Studenten zb bekommen ja auch keinerlei Unterstützung vom Jobcenter
Ich bin ja auch Studentin und bei pro familia hat man mir gesagt, dass mir zwar als Studentin nichts zusteht vom JobCenter, aber dass dem KIND Geld zusteht, denn das Kind ist ja kein Student und muss auch von irgendwas leben. Die hätte zum Beispiel schon erlebt, dass einer Studentin dem Antrag auf Babyerstausstattung nicht stattgegeben werden sollte. Und sie sagt das sei nciht rechtens, denn das sei keine Leistung für die Studentin sondern für das Kind. "Und selbst das Kind einer Studentin braucht ein Bett" (Zitat der Beraterin, die war wirklich sehr sehr nett.)
Also zumindest Leistungen die sich direkt aufs Kind beziehen stehen einem auch als Studentin zu, Aufstockende Hartz4 leistungen leider nicht, aber eventuell ist das bei einer Ausbildung anders, könnte ich mir denken (zumal wenn ich den Einganspost jetzt noch richtig im Kopf habe die Freundin der TS ja auch jetzt ohne Kind bereits aufstockende Leistungen erhält). Denn gerade eine betriebliche Ausbildung wie Friseurin ist ja eher mit einem Arbeitnehmerverhältnis als mit einem Studium zu vergleichen.
Aber ich denke da wird am meisten Sinn machen, sich mal individuell beraten zu lassen.
21.09.2013 14:09
Wir danken euch für die vielen ratschläge !
Sie hat nächste woche termin beim JA wegen des sorgerechts, soll sie dass gleich ansprechen wegen hartz 4 des vaters und unterhaltsvorschuss.. ? Muss er das dann auch beim arbeitsamt melden weil eventuell sein hartz 4 erhöht wird wegen dem baby?? Sorry für die vielen fragen, aber sie sieht sich aus dem chaos gar nicht mehr raus... Also wenn sie so ca. 300 euro elterngeld + 184 € kindergeld kriegt und ca. 120 euro unterhaltsvorschuss hat sie ca. 600 euro. Abzüglich miete und strom würden ihr dann 108 euro bleiben oder meint ihr sie kriegt wohngeld? Aber azubis und leute die alg 2 beziehen kriegen kein wohngeld ??? Ich glaube es wird echt das beste sein mal zu pro famila zu gehen
Sie hat nächste woche termin beim JA wegen des sorgerechts, soll sie dass gleich ansprechen wegen hartz 4 des vaters und unterhaltsvorschuss.. ? Muss er das dann auch beim arbeitsamt melden weil eventuell sein hartz 4 erhöht wird wegen dem baby?? Sorry für die vielen fragen, aber sie sieht sich aus dem chaos gar nicht mehr raus... Also wenn sie so ca. 300 euro elterngeld + 184 € kindergeld kriegt und ca. 120 euro unterhaltsvorschuss hat sie ca. 600 euro. Abzüglich miete und strom würden ihr dann 108 euro bleiben oder meint ihr sie kriegt wohngeld? Aber azubis und leute die alg 2 beziehen kriegen kein wohngeld ??? Ich glaube es wird echt das beste sein mal zu pro famila zu gehen
21.09.2013 14:14
Sie wird dann aufstockend ALG 2 kriegen...das wird dann auf jeden Fall ausreichen Beim Vater bleibt alles so wie es ist - der wird beim Jugendamt angeben, dass er nicht zahlungsfähig ist und das Jugendamt gewährt dann Unterhaltsvorschuss. Der geht dann direkt an deine Freundin. Alle paar Jahre wird dann mal geprüft, ob der Vater inzwischen in Arbeit ist und zahlen kann.
21.09.2013 14:19
Wenn sie vom Jobcenter Geld bekommt, dann wird ihr das Elterngeld angerechnet. Sie bekommt es zwar aber das amt rechnet es so an, dass sie genau im Satz liegen wird.
21.09.2013 15:14
Ist man, wenn man ne ausbildung macht in Elternzeit ist sowas wie arbeitslos fürs amt oder wie?
21.09.2013 15:58
Zitat von habibti22:
Ist man, wenn man ne ausbildung macht in Elternzeit ist sowas wie arbeitslos fürs amt oder wie?
Nein Die Situation ist dann eben nur die, dass sie zwar eigenes Einkommen hat (Elterngeld zählt ja als Lohnersatz), dies aber nicht ausreicht um ihren Lebensunterhalt komplett zu bestreiten, so dass sie eben vorübergehend Unterstützung benötigt.
Jobangebote usw. wird sie also nicht erhalten. Das einzige, was eben sein wird, ist dass man vielleicht ein Gespräch mit ihr führt um zu erfahren, wie lange sie in Elternzeit geht, wie sye sich das danach vorstellt, ob sie ihre Lehre dann weitermacht usw....
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