Begleiteter Umgang sinnvoll?
20.02.2023 22:22
Zitat von Lady_in_Green:
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
Zitat von Lady_in_Green:
Begleiteter Umgang sorgt nicht dafür, dass der Kindsvater deine Erziehungsvorstellungen umsetzt. Das ist nicht Sinn und Zweck.
Muss er im Übrigen auch nicht. Er darf so erziehen, wie er es für richtig hält. Hier gibt es auch deutlich weniger Regeln und Verbote als es meinem Ex lieb ist. Bzw. hat er aus meiner Sicht zu viel. Aber wir haben beide das Recht unsere Zeit mit den Kindern nach unseren Vorstellungen zu gestalten. Und bei großen Angelegenheiten versuchen wir uns zu einigen.
Wenn du begleiteten Umgang bzw. weniger Umgang gegen seinen Willen willst, geht das wohl nur übers Familiengericht. Warum sollte er sich auf einen Tag begleiteten Umgang alle paar Wochen einlassen wenn er aktuell das Wechselmodell möchte (Aus welchen Gründen auch immer.. )?
mir ist, wie gesagt egal, welche oder wie viele Regeln er macht. Er findet auch nicht alle meine Regeln gut. Wichtig wäre mir nur, das er überhaupt welche hat weil unserem Sohn bei ihm scheinbar die Orientierung fehlt. Von "Schokolade gibts nicht die ist ungesund" am einen Tag schwankt er nämlich am anderen Tag wegen etwas Gequengel um auf "hier nimm und iss bis dir schlecht wird". und das soll ein Kind verstehen? Nur als Beispiel natürlich Er entscheidet grundsätzlich alles mal so und mal so und deshalb krieg ich dann Abends meistens ein wütendes, frustriertes Kind zurück.
Der Begleitete Umgang wäre nicht dafür gedacht meinen Regeln bei ihm durchzusetzen, sondern damit es überhaupt mal geregelte Vorgehensweisen bei Konflikten gibt und er nicht mit "Papa du bist dumm und doof" total überfordert ist und nicht weiß wie er damit umgesehen soll.
Er hat aber auch das Recht inkonsequent mit seinen Regeln zu sein. So wie jedes andere Elternteil auch. Nicht Job des begleiteten Umgangs.
Meine Jüngste hatte eine Zeit lang begleiteten Umgang. Fand im Kinderschutzhaus statt. Einmal die Woche 1.5 Stunden sollte sie dort mit ihm spielen und eine Beziehung aufbauen. Grund für den begleiteten Umgang waren seine Persönlichkeitsstörung und wiederholte Gewaltakte gegen mich. Die Umgangsbegleitung has sich (zu Recht) null für seine Erziehungsversuche interessiert und nur eingegriffen wenn meine Tochter wirklich gefährdet war.
Das sind keine persönlichen Erziehungsberater, die dem "unfähigen Ex mal beibringen wie er es richtig macht". Da hast du eine falsche Vorstellung.
Ja, Inkonsequent in Form von Ausnahmen meinst du oder? Ich vermute das erklärst du deinem Kind dann aber auch oder? Mir gehts darum, dass er mir einen Tag vorheult er will ein besserer Vater werden, ich soll ihm bitte Tipps geben und wenn ich dann 3 Tage später nachfrage ob er die Podcast Folge gehört hat die ich ihm empfohlen habe (um darüber zu reden) flippt er aus was ich mich bitte einmische. Vollkommen wirrkürlich und unberechenbar ist er. Und wenn er so auch mit dem Kind umgeht kann ich verstehen, dass der 5 Jährige sich unsicher fühlt.
20.02.2023 22:26
Geh zum Familiengericht, lass das Sorgerecht und den Umgang regeln.
Ich vermute mal ganz stark, dass euer Kind mindest genauso sehr von eurem Konflikt und dem hin und her belastet ist wie von der erzieherischen Inkonsequenz des Vaters.
Ich vermute mal ganz stark, dass euer Kind mindest genauso sehr von eurem Konflikt und dem hin und her belastet ist wie von der erzieherischen Inkonsequenz des Vaters.
20.02.2023 22:32
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
Zitat von Lady_in_Green:
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
Zitat von Lady_in_Green:
Begleiteter Umgang sorgt nicht dafür, dass der Kindsvater deine Erziehungsvorstellungen umsetzt. Das ist nicht Sinn und Zweck.
Muss er im Übrigen auch nicht. Er darf so erziehen, wie er es für richtig hält. Hier gibt es auch deutlich weniger Regeln und Verbote als es meinem Ex lieb ist. Bzw. hat er aus meiner Sicht zu viel. Aber wir haben beide das Recht unsere Zeit mit den Kindern nach unseren Vorstellungen zu gestalten. Und bei großen Angelegenheiten versuchen wir uns zu einigen.
Wenn du begleiteten Umgang bzw. weniger Umgang gegen seinen Willen willst, geht das wohl nur übers Familiengericht. Warum sollte er sich auf einen Tag begleiteten Umgang alle paar Wochen einlassen wenn er aktuell das Wechselmodell möchte (Aus welchen Gründen auch immer.. )?
mir ist, wie gesagt egal, welche oder wie viele Regeln er macht. Er findet auch nicht alle meine Regeln gut. Wichtig wäre mir nur, das er überhaupt welche hat weil unserem Sohn bei ihm scheinbar die Orientierung fehlt. Von "Schokolade gibts nicht die ist ungesund" am einen Tag schwankt er nämlich am anderen Tag wegen etwas Gequengel um auf "hier nimm und iss bis dir schlecht wird". und das soll ein Kind verstehen? Nur als Beispiel natürlich Er entscheidet grundsätzlich alles mal so und mal so und deshalb krieg ich dann Abends meistens ein wütendes, frustriertes Kind zurück.
Der Begleitete Umgang wäre nicht dafür gedacht meinen Regeln bei ihm durchzusetzen, sondern damit es überhaupt mal geregelte Vorgehensweisen bei Konflikten gibt und er nicht mit "Papa du bist dumm und doof" total überfordert ist und nicht weiß wie er damit umgesehen soll.
Er hat aber auch das Recht inkonsequent mit seinen Regeln zu sein. So wie jedes andere Elternteil auch. Nicht Job des begleiteten Umgangs.
Meine Jüngste hatte eine Zeit lang begleiteten Umgang. Fand im Kinderschutzhaus statt. Einmal die Woche 1.5 Stunden sollte sie dort mit ihm spielen und eine Beziehung aufbauen. Grund für den begleiteten Umgang waren seine Persönlichkeitsstörung und wiederholte Gewaltakte gegen mich. Die Umgangsbegleitung has sich (zu Recht) null für seine Erziehungsversuche interessiert und nur eingegriffen wenn meine Tochter wirklich gefährdet war.
Das sind keine persönlichen Erziehungsberater, die dem "unfähigen Ex mal beibringen wie er es richtig macht". Da hast du eine falsche Vorstellung.
Ja, Inkonsequent in Form von Ausnahmen meinst du oder? Ich vermute das erklärst du deinem Kind dann aber auch oder? Mir gehts darum, dass er mir einen Tag vorheult er will ein besserer Vater werden, ich soll ihm bitte Tipps geben und wenn ich dann 3 Tage später nachfrage ob er die Podcast Folge gehört hat die ich ihm empfohlen habe (um darüber zu reden) flippt er aus was ich mich bitte einmische. Vollkommen wirrkürlich und unberechenbar ist er. Und wenn er so auch mit dem Kind umgeht kann ich verstehen, dass der 5 Jährige sich unsicher fühlt.
Kannst du alles doof finden, ja.
Aber ändert nichts an seinen elterlichen Rechten. Er muss keine Ausnahmen erklären und kann jeden Tag seine Meinung ändern wenn das Kindeswohl dadurch nicht massiv bedroht ist.
Mein Rat: misch dich nicht ein. Auch wenn er verheult ankommt. Freundlich distanziert. Euer Konflikt macht es doch erst richrig schlimm fürs Kind.
Und schaffe feste Regeln und Absprachen durchs Gericht. Das ist die Sicherheit, die du deinem Kind geben kannst.
20.02.2023 22:40
Die mir bekannte aktuelle Rechtssprechung geht übrigens davon aus, dass auch massiv voneinander abweichende Erziehungsstile kein Hinderungsgrund für das Wechselmodell, geschweige denn ein Grund für weniger Umgang sind. Und auch nicht für Umgangsbegleitung.
Es wird davon ausgegangen, dass Kinder da resilienter sind als ihnen manchnal zugetraut wird. Und das bestätigt auch meine Erfahrung.
Vermutlich ist es daher auch sinnvoll zu reflektieren wie du den Umgang des Vaters be- bzw. verurteilst und dementsprechend handelst und das Kind beeinflusst.
Es wird davon ausgegangen, dass Kinder da resilienter sind als ihnen manchnal zugetraut wird. Und das bestätigt auch meine Erfahrung.
Vermutlich ist es daher auch sinnvoll zu reflektieren wie du den Umgang des Vaters be- bzw. verurteilst und dementsprechend handelst und das Kind beeinflusst.
20.02.2023 23:19
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
Zitat von Lady_in_Green:
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
Zitat von Lady_in_Green:
Begleiteter Umgang sorgt nicht dafür, dass der Kindsvater deine Erziehungsvorstellungen umsetzt. Das ist nicht Sinn und Zweck.
Muss er im Übrigen auch nicht. Er darf so erziehen, wie er es für richtig hält. Hier gibt es auch deutlich weniger Regeln und Verbote als es meinem Ex lieb ist. Bzw. hat er aus meiner Sicht zu viel. Aber wir haben beide das Recht unsere Zeit mit den Kindern nach unseren Vorstellungen zu gestalten. Und bei großen Angelegenheiten versuchen wir uns zu einigen.
Wenn du begleiteten Umgang bzw. weniger Umgang gegen seinen Willen willst, geht das wohl nur übers Familiengericht. Warum sollte er sich auf einen Tag begleiteten Umgang alle paar Wochen einlassen wenn er aktuell das Wechselmodell möchte (Aus welchen Gründen auch immer.. )?
mir ist, wie gesagt egal, welche oder wie viele Regeln er macht. Er findet auch nicht alle meine Regeln gut. Wichtig wäre mir nur, das er überhaupt welche hat weil unserem Sohn bei ihm scheinbar die Orientierung fehlt. Von "Schokolade gibts nicht die ist ungesund" am einen Tag schwankt er nämlich am anderen Tag wegen etwas Gequengel um auf "hier nimm und iss bis dir schlecht wird". und das soll ein Kind verstehen? Nur als Beispiel natürlich Er entscheidet grundsätzlich alles mal so und mal so und deshalb krieg ich dann Abends meistens ein wütendes, frustriertes Kind zurück.
Der Begleitete Umgang wäre nicht dafür gedacht meinen Regeln bei ihm durchzusetzen, sondern damit es überhaupt mal geregelte Vorgehensweisen bei Konflikten gibt und er nicht mit "Papa du bist dumm und doof" total überfordert ist und nicht weiß wie er damit umgesehen soll.
Er hat aber auch das Recht inkonsequent mit seinen Regeln zu sein. So wie jedes andere Elternteil auch. Nicht Job des begleiteten Umgangs.
Meine Jüngste hatte eine Zeit lang begleiteten Umgang. Fand im Kinderschutzhaus statt. Einmal die Woche 1.5 Stunden sollte sie dort mit ihm spielen und eine Beziehung aufbauen. Grund für den begleiteten Umgang waren seine Persönlichkeitsstörung und wiederholte Gewaltakte gegen mich. Die Umgangsbegleitung has sich (zu Recht) null für seine Erziehungsversuche interessiert und nur eingegriffen wenn meine Tochter wirklich gefährdet war.
Das sind keine persönlichen Erziehungsberater, die dem "unfähigen Ex mal beibringen wie er es richtig macht". Da hast du eine falsche Vorstellung.
Ja, Inkonsequent in Form von Ausnahmen meinst du oder? Ich vermute das erklärst du deinem Kind dann aber auch oder? Mir gehts darum, dass er mir einen Tag vorheult er will ein besserer Vater werden, ich soll ihm bitte Tipps geben und wenn ich dann 3 Tage später nachfrage ob er die Podcast Folge gehört hat die ich ihm empfohlen habe (um darüber zu reden) flippt er aus was ich mich bitte einmische. Vollkommen wirrkürlich und unberechenbar ist er. Und wenn er so auch mit dem Kind umgeht kann ich verstehen, dass der 5 Jährige sich unsicher fühlt.
Soviel ich weiß beobachten die beim begleiteten Umgang nur. Sie schauen aus der ferne zu, hören oft nichteinmal die Gespräche und schreiben später einen Bericht dazu.
Die werden ihm da net beibringen konsequent zu bleiben und besser mit Konflikten umzugehen. Vielleicht dann eher eine Erziehungs oder Familienberatung?
20.02.2023 23:58
Zitat von Lady_in_Green:
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
Zitat von Lady_in_Green:
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
...
Er hat aber auch das Recht inkonsequent mit seinen Regeln zu sein. So wie jedes andere Elternteil auch. Nicht Job des begleiteten Umgangs.
Meine Jüngste hatte eine Zeit lang begleiteten Umgang. Fand im Kinderschutzhaus statt. Einmal die Woche 1.5 Stunden sollte sie dort mit ihm spielen und eine Beziehung aufbauen. Grund für den begleiteten Umgang waren seine Persönlichkeitsstörung und wiederholte Gewaltakte gegen mich. Die Umgangsbegleitung has sich (zu Recht) null für seine Erziehungsversuche interessiert und nur eingegriffen wenn meine Tochter wirklich gefährdet war.
Das sind keine persönlichen Erziehungsberater, die dem "unfähigen Ex mal beibringen wie er es richtig macht". Da hast du eine falsche Vorstellung.
Ja, Inkonsequent in Form von Ausnahmen meinst du oder? Ich vermute das erklärst du deinem Kind dann aber auch oder? Mir gehts darum, dass er mir einen Tag vorheult er will ein besserer Vater werden, ich soll ihm bitte Tipps geben und wenn ich dann 3 Tage später nachfrage ob er die Podcast Folge gehört hat die ich ihm empfohlen habe (um darüber zu reden) flippt er aus was ich mich bitte einmische. Vollkommen wirrkürlich und unberechenbar ist er. Und wenn er so auch mit dem Kind umgeht kann ich verstehen, dass der 5 Jährige sich unsicher fühlt.
Kannst du alles doof finden, ja.
Aber ändert nichts an seinen elterlichen Rechten. Er muss keine Ausnahmen erklären und kann jeden Tag seine Meinung ändern wenn das Kindeswohl dadurch nicht massiv bedroht ist.
Mein Rat: misch dich nicht ein. Auch wenn er verheult ankommt. Freundlich distanziert. Euer Konflikt macht es doch erst richrig schlimm fürs Kind.
Und schaffe feste Regeln und Absprachen durchs Gericht. Das ist die Sicherheit, die du deinem Kind geben kannst.
Ja, das werde ich wohl jetzt auch machen. Seit heute Abend verbietet er mir mit dem Kind das Land zu verlassen (Mein Partner wohnt in der Schweiz, 30 Min Fahrt von uns). 2 Jahre war es kein Problem bei ihm zu übernachten und jetzt darf das Kind im 3-Länder-Eck nicht mehr aus Deutschland raus. Da werd ich mir wohl das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht holen müssen, der Zoo und Museen und alles sind ums Eck in Basel. Sonst müsste ich bis Freiburg hoch die 60km. Er entscheidet das ja nicht weil es dem Kind schadet, sondern um mir das Leben schwer zu machen.
20.02.2023 23:58
Zitat von Traubenzucker:
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
Zitat von Lady_in_Green:
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
...
Er hat aber auch das Recht inkonsequent mit seinen Regeln zu sein. So wie jedes andere Elternteil auch. Nicht Job des begleiteten Umgangs.
Meine Jüngste hatte eine Zeit lang begleiteten Umgang. Fand im Kinderschutzhaus statt. Einmal die Woche 1.5 Stunden sollte sie dort mit ihm spielen und eine Beziehung aufbauen. Grund für den begleiteten Umgang waren seine Persönlichkeitsstörung und wiederholte Gewaltakte gegen mich. Die Umgangsbegleitung has sich (zu Recht) null für seine Erziehungsversuche interessiert und nur eingegriffen wenn meine Tochter wirklich gefährdet war.
Das sind keine persönlichen Erziehungsberater, die dem "unfähigen Ex mal beibringen wie er es richtig macht". Da hast du eine falsche Vorstellung.
Ja, Inkonsequent in Form von Ausnahmen meinst du oder? Ich vermute das erklärst du deinem Kind dann aber auch oder? Mir gehts darum, dass er mir einen Tag vorheult er will ein besserer Vater werden, ich soll ihm bitte Tipps geben und wenn ich dann 3 Tage später nachfrage ob er die Podcast Folge gehört hat die ich ihm empfohlen habe (um darüber zu reden) flippt er aus was ich mich bitte einmische. Vollkommen wirrkürlich und unberechenbar ist er. Und wenn er so auch mit dem Kind umgeht kann ich verstehen, dass der 5 Jährige sich unsicher fühlt.
Soviel ich weiß beobachten die beim begleiteten Umgang nur. Sie schauen aus der ferne zu, hören oft nichteinmal die Gespräche und schreiben später einen Bericht dazu.
Die werden ihm da net beibringen konsequent zu bleiben und besser mit Konflikten umzugehen. Vielleicht dann eher eine Erziehungs oder Familienberatung?
ok, danke! Beratung möchte er von Anfang an nicht, habe ich immer wieder angeboten.
21.02.2023 00:00
Zitat von Lady_in_Green:
Die mir bekannte aktuelle Rechtssprechung geht übrigens davon aus, dass auch massiv voneinander abweichende Erziehungsstile kein Hinderungsgrund für das Wechselmodell, geschweige denn ein Grund für weniger Umgang sind. Und auch nicht für Umgangsbegleitung.
Es wird davon ausgegangen, dass Kinder da resilienter sind als ihnen manchnal zugetraut wird. Und das bestätigt auch meine Erfahrung.
Vermutlich ist es daher auch sinnvoll zu reflektieren wie du den Umgang des Vaters be- bzw. verurteilst und dementsprechend handelst und das Kind beeinflusst.
Naja dem Kind geht es jede Woche Sonntag Abend und Montag so schlecht, dass mich sogar der Kindergarten darauf angesprochen hat was wir denn am Wochenende immer machen, dass das Kind so überfordert in die Woche startet. Also scheint der Umgang nicht soooo gut fürs Kindeswohl zu sein, oder?
21.02.2023 00:02
Zitat von Lady_in_Green:
Geh zum Familiengericht, lass das Sorgerecht und den Umgang regeln.
Ich vermute mal ganz stark, dass euer Kind mindest genauso sehr von eurem Konflikt und dem hin und her belastet ist wie von der erzieherischen Inkonsequenz des Vaters.
Ja, werde ich jetzt wohl müssen. Seit heute Abend will der Vater mir verbieten mit dem Kind das Land zu verlassen. Generell. Mein Partner lebt 30 Min von uns entfernt in der Schweiz, die Museen und der Zoo sind in Basel... Wir sind jede Woche in der Schweiz und teilweise auch in Frankreich, das gehört hier in der Region ganz selbstverständlich dazu. Möchte er jetzt nicht mehr. Begründung: Mein Partner hat einem Gespräch nicht direkt zugestimmt sondern wollte erst einmal darüber nachdenken.
21.02.2023 00:11
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
Zitat von Lady_in_Green:
Die mir bekannte aktuelle Rechtssprechung geht übrigens davon aus, dass auch massiv voneinander abweichende Erziehungsstile kein Hinderungsgrund für das Wechselmodell, geschweige denn ein Grund für weniger Umgang sind. Und auch nicht für Umgangsbegleitung.
Es wird davon ausgegangen, dass Kinder da resilienter sind als ihnen manchnal zugetraut wird. Und das bestätigt auch meine Erfahrung.
Vermutlich ist es daher auch sinnvoll zu reflektieren wie du den Umgang des Vaters be- bzw. verurteilst und dementsprechend handelst und das Kind beeinflusst.
Naja dem Kind geht es jede Woche Sonntag Abend und Montag so schlecht, dass mich sogar der Kindergarten darauf angesprochen hat was wir denn am Wochenende immer machen, dass das Kind so überfordert in die Woche startet. Also scheint der Umgang nicht soooo gut fürs Kindeswohl zu sein, oder?
Mag alles sein.
Kindeswohlgefährdung sieht trotzdem anders aus.
Aber vielleicht hast du ja Glück mit deiner Richterin/deinem Richter.
Bei mir wäre nichts was du hier beschreibst Grund für weitere Einschränkungen des Umgangs. Und bei meinen Kollegen vom FamG auch nicht.
Und einen Grund fürs alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sehe ich auch nicht. Grenzübertritt in dieser Form ist nichts wo beide Elternteile zustimmen müssen. Fahr einfach rüber.
21.02.2023 08:13
Zitat von Lady_in_Green:
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
Zitat von Lady_in_Green:
Die mir bekannte aktuelle Rechtssprechung geht übrigens davon aus, dass auch massiv voneinander abweichende Erziehungsstile kein Hinderungsgrund für das Wechselmodell, geschweige denn ein Grund für weniger Umgang sind. Und auch nicht für Umgangsbegleitung.
Es wird davon ausgegangen, dass Kinder da resilienter sind als ihnen manchnal zugetraut wird. Und das bestätigt auch meine Erfahrung.
Vermutlich ist es daher auch sinnvoll zu reflektieren wie du den Umgang des Vaters be- bzw. verurteilst und dementsprechend handelst und das Kind beeinflusst.
Naja dem Kind geht es jede Woche Sonntag Abend und Montag so schlecht, dass mich sogar der Kindergarten darauf angesprochen hat was wir denn am Wochenende immer machen, dass das Kind so überfordert in die Woche startet. Also scheint der Umgang nicht soooo gut fürs Kindeswohl zu sein, oder?
Mag alles sein.
Kindeswohlgefährdung sieht trotzdem anders aus.
Aber vielleicht hast du ja Glück mit deiner Richterin/deinem Richter.
Bei mir wäre nichts was du hier beschreibst Grund für weitere Einschränkungen des Umgangs. Und bei meinen Kollegen vom FamG auch nicht.
Und einen Grund fürs alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sehe ich auch nicht. Grenzübertritt in dieser Form ist nichts wo beide Elternteile zustimmen müssen. Fahr einfach rüber.
Sehe ich auch so.
Richte dich auch mal darauf ein, das der Umgang evt. ausgeweitet wird damit die zwei sich besser kennen lernen, eine Beziehung aufbauen können. Gerade das Thema Übernachtung wird als wichtig erachtet. Und auch der Vater hat eben das Recht Anträge zu stellen, Wünsche zum Umgang zu machen.
Und v.a. hat das Kind auch Rechte. Denke da wird ein Verfahrensbeistand bestellt.
21.02.2023 14:54
Ich glaube das Kernproblem liegt hier eindeutig bei euch als Eltern.Ihr habt so viele Konflikte und das spürt euer Sohn mit Sicherheit auch,kriegt es vielleicht sogar mit.
Eure Konflikte gehen nicht um euren Sohn sondern rühren ganz woanders her,ihr tragt sie nur da aus wo ihr euch am meisten trefft.
Da wird kein begleiteter Umgang helfen sondern eine Aussprache bzw. die Einsicht (beidseitig) das es nicht um euch sondern um euren Sohn geht.
Eure Konflikte gehen nicht um euren Sohn sondern rühren ganz woanders her,ihr tragt sie nur da aus wo ihr euch am meisten trefft.
Da wird kein begleiteter Umgang helfen sondern eine Aussprache bzw. die Einsicht (beidseitig) das es nicht um euch sondern um euren Sohn geht.
22.02.2023 12:20
Zitat von nilou:
Zitat von Lady_in_Green:
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
Zitat von Lady_in_Green:
Die mir bekannte aktuelle Rechtssprechung geht übrigens davon aus, dass auch massiv voneinander abweichende Erziehungsstile kein Hinderungsgrund für das Wechselmodell, geschweige denn ein Grund für weniger Umgang sind. Und auch nicht für Umgangsbegleitung.
Es wird davon ausgegangen, dass Kinder da resilienter sind als ihnen manchnal zugetraut wird. Und das bestätigt auch meine Erfahrung.
Vermutlich ist es daher auch sinnvoll zu reflektieren wie du den Umgang des Vaters be- bzw. verurteilst und dementsprechend handelst und das Kind beeinflusst.
Naja dem Kind geht es jede Woche Sonntag Abend und Montag so schlecht, dass mich sogar der Kindergarten darauf angesprochen hat was wir denn am Wochenende immer machen, dass das Kind so überfordert in die Woche startet. Also scheint der Umgang nicht soooo gut fürs Kindeswohl zu sein, oder?
Mag alles sein.
Kindeswohlgefährdung sieht trotzdem anders aus.
Aber vielleicht hast du ja Glück mit deiner Richterin/deinem Richter.
Bei mir wäre nichts was du hier beschreibst Grund für weitere Einschränkungen des Umgangs. Und bei meinen Kollegen vom FamG auch nicht.
Und einen Grund fürs alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sehe ich auch nicht. Grenzübertritt in dieser Form ist nichts wo beide Elternteile zustimmen müssen. Fahr einfach rüber.
Sehe ich auch so.
Richte dich auch mal darauf ein, das der Umgang evt. ausgeweitet wird damit die zwei sich besser kennen lernen, eine Beziehung aufbauen können. Gerade das Thema Übernachtung wird als wichtig erachtet. Und auch der Vater hat eben das Recht Anträge zu stellen, Wünsche zum Umgang zu machen.
Und v.a. hat das Kind auch Rechte. Denke da wird ein Verfahrensbeistand bestellt.
Das Kind WILL nicht beim Vater schlafen. Tagsüber ok, aber ohne übernachten. Es hat Angst, dass der Papa, wie früher wieder sauer wird. Und von seiner Vermieterin habe ich nun zufällig erfahren, dass sich bis zu einem Auszug vor 3 Wochen 6 leere Kisten Bier angesammelt hatten. Also kann keiner garantieren, dass er nicht auch in Anwesenheit des Kindes nicht trinkt, was er mit seiner Vorgeschichte definitiv nicht tun sollte.
22.02.2023 12:51
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
Zitat von nilou:
Zitat von Lady_in_Green:
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
...
Mag alles sein.
Kindeswohlgefährdung sieht trotzdem anders aus.
Aber vielleicht hast du ja Glück mit deiner Richterin/deinem Richter.
Bei mir wäre nichts was du hier beschreibst Grund für weitere Einschränkungen des Umgangs. Und bei meinen Kollegen vom FamG auch nicht.
Und einen Grund fürs alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sehe ich auch nicht. Grenzübertritt in dieser Form ist nichts wo beide Elternteile zustimmen müssen. Fahr einfach rüber.
Sehe ich auch so.
Richte dich auch mal darauf ein, das der Umgang evt. ausgeweitet wird damit die zwei sich besser kennen lernen, eine Beziehung aufbauen können. Gerade das Thema Übernachtung wird als wichtig erachtet. Und auch der Vater hat eben das Recht Anträge zu stellen, Wünsche zum Umgang zu machen.
Und v.a. hat das Kind auch Rechte. Denke da wird ein Verfahrensbeistand bestellt.
Das Kind WILL nicht beim Vater schlafen. Tagsüber ok, aber ohne übernachten. Es hat Angst, dass der Papa, wie früher wieder sauer wird. Und von seiner Vermieterin habe ich nun zufällig erfahren, dass sich bis zu einem Auszug vor 3 Wochen 6 leere Kisten Bier angesammelt hatten. Also kann keiner garantieren, dass er nicht auch in Anwesenheit des Kindes nicht trinkt, was er mit seiner Vorgeschichte definitiv nicht tun sollte.
Ganz ehrlich und ohne es zu verharmlosen: wie viele trinken in der Gegenwart der Kinder. Und zwar auch zuviel. Und Hörensagen ist egal. Ich habe noch nie zufällig von ehemaligen Vermietern so was erfahren oder überhaupt darüber mit mehr oder weniger fremden geredet. Ganz davon aus, so verbreiten sich auch Stories. Weißt du in welchem Zeitraum er mit wie vielen das getrunken hat? Nein. Also hör auch im Interesse des Kindes auf so was zu verbreiten. Finde es schon schlimm das die Vermieterin das macht.
Also: Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand fürs Kind und dann mal verbindliche Regelungen für alle und klare Ansagen für alle Erwachsenen.
22.02.2023 12:59
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
Zitat von nilou:
Zitat von Lady_in_Green:
Zitat von Quatschkopfs-Mami:
...
Mag alles sein.
Kindeswohlgefährdung sieht trotzdem anders aus.
Aber vielleicht hast du ja Glück mit deiner Richterin/deinem Richter.
Bei mir wäre nichts was du hier beschreibst Grund für weitere Einschränkungen des Umgangs. Und bei meinen Kollegen vom FamG auch nicht.
Und einen Grund fürs alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sehe ich auch nicht. Grenzübertritt in dieser Form ist nichts wo beide Elternteile zustimmen müssen. Fahr einfach rüber.
Sehe ich auch so.
Richte dich auch mal darauf ein, das der Umgang evt. ausgeweitet wird damit die zwei sich besser kennen lernen, eine Beziehung aufbauen können. Gerade das Thema Übernachtung wird als wichtig erachtet. Und auch der Vater hat eben das Recht Anträge zu stellen, Wünsche zum Umgang zu machen.
Und v.a. hat das Kind auch Rechte. Denke da wird ein Verfahrensbeistand bestellt.
Das Kind WILL nicht beim Vater schlafen. Tagsüber ok, aber ohne übernachten. Es hat Angst, dass der Papa, wie früher wieder sauer wird. Und von seiner Vermieterin habe ich nun zufällig erfahren, dass sich bis zu einem Auszug vor 3 Wochen 6 leere Kisten Bier angesammelt hatten. Also kann keiner garantieren, dass er nicht auch in Anwesenheit des Kindes nicht trinkt, was er mit seiner Vorgeschichte definitiv nicht tun sollte.
Bist du dir ganz sicher das du dein Kind da nicht auch beeinflusst?Vielleicht auch unbewusst
Leider kenne ich auch so einen Fall.Die Mutter und der neue Mann haben zuhause immer so ein negatives Bild der Vaters verbreitet das der Junge das einfach übernommen hat.Der Vater ist aber ein sehr fürsorglicher und hätte dem Jungen jeden Wunsch von den Augen abgelesen.
Das Verhältnis ist einfach schlecht weil die Mutter es schlecht gemacht hat und auch da kommen Kinder irgendwann dahinter wer wie worauf Einfluss genommen hat.
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