Mütter- und Schwangerenforum

Alleinerziehend!!!!

29.03.2008 10:40
Ich bin ein bissi erschrocken was ich in einigen Foren zum Thema "alleinerziehend" gelesen habe!!!
ich weiss noch nicht mal ob der Vater meines Kindes die Vaterschaft annimmt... was mache ich denn
beim Jugendamt???? Er will dieses Kind nicht und hat mir auch gesagt wenn ich das bekomme kann ich
sehen wir ich alleine klarkomme ohne ihn... wie soll ich denn dann die Vaterschaft beim Jugendamt
anerkennen lassen wenn das schon so läuft????

Ich wusste nur das wenn ich beim Standesamt den Vater angebe das das letztendlich auch übers
Gericht dann per Test entschieden wird..... Ich bin total verunsichert, habe Angst das ich eventl gar
kein Geld sehen werde......
Nadine1983
7200 Beiträge
29.03.2008 10:58
also du nennst einfach den vater und dann wird sich das jungendamt darum kümmern also so läuft es bei ner freundin von mir ab
29.03.2008 11:01
geld musst du bekommen.
die können dich ja nicht einfach so hängen lassen.
29.03.2008 11:01
Also heisst im Klartext, ich gehe hier zum Jugendamt, sage denen wie es ist, nenn den Vater und den Rest erledigen die dann??? richtig??? habe halt auch gelesen das es eine sogenannte Beistandschaft gibt.... bekomme ich die dann auch??? da ich gelesen habe das dafür die Vaterschaft erst anerkannt sein muss.... ?!?
29.03.2008 11:04
ich würd da gleich am montag mal zum amt gehen.
die erklären dir dann alles!
nimm dir eine vertraute person mit, dann bist nicht so allein.
und dann könnt ihr beide alle fragen stellen....

schreib dir alle fragen auf ein blatt papier auf, die du stellen willst, dann kannst du dir sicher sein, dass du alles beantwortet bekommst, was du wissen möchtest.

lg
29.03.2008 11:09
Montag werd ich wohl noch nicht können da mein Urlaub endet und ich erstmal Rücksprache mit meiner Vorgesetzten halten muss ob ich dann Dienstag morgen vor der Arbeit dahin gehen kann.... Zum Glück gibt es bei uns im Stadtteil direkt ein Jungendamt so das ich das in einigen Minuten zu Fuss erreichen kann. aber das mit dem Zettel und den Fragen werd ich mal machen!!! danke für den Tipp!!! )))
Nadine1983
7200 Beiträge
29.03.2008 11:27
Du gehst zum jugendamt sagst du möchtest unterhaltbeantragen dann musst du den vaternamen angeben und dann wirst du weiteres erfahren.
das jugendamt wird sich dann an den vater hängen usw.
29.03.2008 11:28
ja, das mit den fragen ist sicher super!
und frag alles, was du willst...
egal wieviele du wissen willst....
auch wenn du 2 stunden drinnen bist, du sollst beruhigt nach hause gehen!!!!!!!

viel glück!!!!
Janaisabel
6281 Beiträge
29.03.2008 12:09
Wenn er die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, dann wird das ganze per Gericht veranlasst und er muss sich einem Vaterschaftstest unterziehen. Das wird alles ein ganze Weile dauern, da ihm erst gewisse Fristen eingeräumt werden, sich freiwillig dazu zu äußern. Er sollte sich wirklich überlegen, ob er so wie bisher alles abstreitet. Könnte sonst für ihn verdammt teuer werden.

Das Jugendamt hat damit soweit erstmal noch nichts zu tun. Du kannst bei denen aber ab Geburt eine sogenannte Beistandschaft einrichten. Das ist sozusagen die Vollmacht fürs JA, so wie beim Anwalt oder Steuerberater. Kann ich nur empfehlen, denn so brauchst du dich nicht mehr mit deinem Ex rumschlagen und hast die ganze Rennerei zu Anwälten, Gerichten etc. nicht.
Damit du ab Geburt des Kindes aber auch deine Gelder bekommst, solltest du Unterhaltsvorschuss beantragen. Das ist zwar etwas weniger als der Regelunterhalt, aber besser als gar nichts. Wenn dann die Vaterschaft geklärt ist, dann muss er ohnehin den Regelunterhalt fürs Kind zahlen (auch rückwirkend ab Geburt), muss das UVG ans Amt zurück zahlen und für dich kommt er die nächsten 3 Jahre auch noch auf. Das ist aber alles von seinem Einkommen abhängig. Zahlen muss er sowieso. Es ist halt nur die Frage wieviel. Ist er derzeit nicht zahlungsfähig, so bleibt er trotzdem zahlungspflichtig. Kindesunterhalt verjährt erst 30Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Vorausgesetzt du hast den Unterhalt geltend gemacht.
Schnett
1297 Beiträge
29.03.2008 12:18
Sorry, das ich hier in deinem Thead meine Frage reinstelle... habe ja auch bald diese Wege zu erledigen.
Hoffe bist mir nicht böse!
ALSO nun MEINE FRAGEN: Wieviel ist den der Regelsatz an Unterhalt? Und wieso muss er dann mich auch 3 Jahre mit unterhalten? Weis jemand wie das berechnet wird? Wie ist das wenn er nicht zahlungsfähig ist, was bekommt man da beim Unterhaltsvorschuss?
Danke schon mal!
Nadine1983
7200 Beiträge
29.03.2008 12:24
also 125 euro bekommst du
und wenn er nicht arbeitet bleibt es dabei , bei 125 euro
29.03.2008 12:49
Zitat von Janaisabel:
Wenn er die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, dann wird das ganze per Gericht veranlasst und er muss sich einem Vaterschaftstest unterziehen. Das wird alles ein ganze Weile dauern, da ihm erst gewisse Fristen eingeräumt werden, sich freiwillig dazu zu äußern. Er sollte sich wirklich überlegen, ob er so wie bisher alles abstreitet. Könnte sonst für ihn verdammt teuer werden.

Das Jugendamt hat damit soweit erstmal noch nichts zu tun. Du kannst bei denen aber ab Geburt eine sogenannte Beistandschaft einrichten. Das ist sozusagen die Vollmacht fürs JA, so wie beim Anwalt oder Steuerberater. Kann ich nur empfehlen, denn so brauchst du dich nicht mehr mit deinem Ex rumschlagen und hast die ganze Rennerei zu Anwälten, Gerichten etc. nicht.
Damit du ab Geburt des Kindes aber auch deine Gelder bekommst, solltest du Unterhaltsvorschuss beantragen. Das ist zwar etwas weniger als der Regelunterhalt, aber besser als gar nichts. Wenn dann die Vaterschaft geklärt ist, dann muss er ohnehin den Regelunterhalt fürs Kind zahlen (auch rückwirkend ab Geburt), muss das UVG ans Amt zurück zahlen und für dich kommt er die nächsten 3 Jahre auch noch auf. Das ist aber alles von seinem Einkommen abhängig. Zahlen muss er sowieso. Es ist halt nur die Frage wieviel. Ist er derzeit nicht zahlungsfähig, so bleibt er trotzdem zahlungspflichtig. Kindesunterhalt verjährt erst 30Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Vorausgesetzt du hast den Unterhalt geltend gemacht.


ich kenn ja die Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt.... aber was darf er denn dann an mich, also Unterhalt für mich zahlen??? das hat mir vor einigen Tagen auch mein Anwalt gesagt... auch wenn ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehe, also nach 14 Monaten??? Ansonsten muss ich das alles mal beim Jugendamt erfragen!
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