Schwanger und Geldnot ! hilfe nötig
06.09.2012 18:05
Zitat von SarahBS1982:
Zitat von FräuleinBunt:
Wenn du schwanger bist kann er dich nicht kündigen und du kannst arbeiten. Bist also nicht auf die hilfe des staates angewiesen!
In der Probezeit schon...
Nein! Kann er NICHT.
06.09.2012 18:07
Zitat von bvbana:
Zitat von Elisa:
Zitat von bvbana:
Zitat von SarahBS1982:
...
aber nicht wenn sie schwanger ist, da greift wieder ein besonderer kündigungsschutz
da finden sie dann nen anderen grund, um sie zu kündigen
ja klar, den würden sie finden. sie kann aber auf jeden fall nicht mit der begründung der schwangerschaft gekündigt werden
NEIN.
Er darf sie auch aus keinem anderen Grund kündigen, auch nicht in der Probezeit.
06.09.2012 18:09
Sie könnte sich theoretisch fast alles erlauben, was nicht einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, ohne gefeuert zu werden?
06.09.2012 18:10
Zitat von nicefield:
Zitat von MiasMutti:
so meine lieben ...
ich habe bis 2 seiten nach meinem letzten beitrag hier gelesen und fass mir grade mal an den kopf!!!!
ICH habe meine ausbildung zur Metzerin in einem sehr sehr serh großem schlachthaus gemacht = akordarbeit!
als ich von mias existenz erfahren habe war ich grad mit meiner prüfung fertig und wurde nicht übernommen weil ich eh von anfang an wäre arbeitsunfähig geschrieben worden. selbst jetzt hätte ich nicht arbeiten können weil es nur früh, spät und nachtschicht gab und ich sie so früh nicht in die kita oder sonst wohin geben werde! natürlich war sie nicht geplant und natürlich hatte ich damals auch kein bisschen geld und war heilfroh das mir jemand geholfen hat!
ich kann wirklich nur hoffen das ihr alle die so am rum meckern seid NIEMALS arbeitslos werdet!!! das was ihr macht ist respektlos!!!! respektlos und kindisch!!!! sie sucht nach hilfe und ihr lasst euch hier darüber aus das leute und vorallem junge mütter die alg2 beziehen sozialschmarotzer sein. ganz ehrlich, wo sind wir hier eigentlich??? wenns euch nicht passt dann wandert halt aus! aber greift hier nicht die leute an die hilfe suchen und nicht wissen woher sie die knappen 1000€ für erstausstattund und umstandsmode und den ganzen pi pa po nehmen sollen!!!!!! und selbst WENN die erstellerin dieses beitrags das kind nur bekommt um nicht arbeiten zu müssen (was ich nicht glaube) geht es euch einen SCHEIß dreck an!!!!
ICH hab das GANZE geld auch beantragt und die HÖCHSTLEISTUNG bekommen obwohl mein lebensgefärte arbeiten geht und das nicht grade wenig, OBWOHL ich mich im nachhinein noch beworben hab wie ne bekloppte und trotz alle dem nichts gekriegt hab weil kein arbeitgeber schwangere einstellt, vorallem wenn man den bauch schon nach wenigen monaten sieht!
klar ist es nicht schön vomergenzendem ALG2 zu leben und ich weiss wie hart und beschissen das ist wenn man jeden chent 5 mal umdrehen muss weil selbst das gehalt des lebensgefärten nicht reicht um für UNS beide manchmal warmes essen auf den tisch zu kriegen aber das man sich hier anhören muss man wär assozial und ein sozialschmarotzer und junge mütter taugen nichts ist unter aller sau ganz ehrlich!
und wenn ihr der meinung seid "solche" leute sollten nichts kriegen dann bringt halt ein gesetz durch das jede frau abtreiben soll wenn sie nicht wenigstens 2,000€ im monat netto verdient. wünsch euch dabei viel spaß! oder wie gesagt wandert halt aus aber lass die anfeindungen hier sein weil DAS ist das einzigst assoziale hier!!
das Unterschreib ich voll und ganz
und ich gleich mit ! (: geb dir da vollkommen recht !
06.09.2012 18:12
Zitat von PuTscH:
Zitat von SarahBS1982:
Zitat von FräuleinBunt:
Wenn du schwanger bist kann er dich nicht kündigen und du kannst arbeiten. Bist also nicht auf die hilfe des staates angewiesen!
In der Probezeit schon...
Nein! Kann er NICHT.
angewiesen nicht aber mit ihrem ausbildungsgehalt (was nicht grade über 1000€ netto sein wird) steht ihr trotz alle dem geld für erstausstattung und umstandsmode zu.
06.09.2012 18:14
Zitat von Unico:
Zitat von nicefield:
Zitat von MiasMutti:
so meine lieben ...
ich habe bis 2 seiten nach meinem letzten beitrag hier gelesen und fass mir grade mal an den kopf!!!!
ICH habe meine ausbildung zur Metzerin in einem sehr sehr serh großem schlachthaus gemacht = akordarbeit!
als ich von mias existenz erfahren habe war ich grad mit meiner prüfung fertig und wurde nicht übernommen weil ich eh von anfang an wäre arbeitsunfähig geschrieben worden. selbst jetzt hätte ich nicht arbeiten können weil es nur früh, spät und nachtschicht gab und ich sie so früh nicht in die kita oder sonst wohin geben werde! natürlich war sie nicht geplant und natürlich hatte ich damals auch kein bisschen geld und war heilfroh das mir jemand geholfen hat!
ich kann wirklich nur hoffen das ihr alle die so am rum meckern seid NIEMALS arbeitslos werdet!!! das was ihr macht ist respektlos!!!! respektlos und kindisch!!!! sie sucht nach hilfe und ihr lasst euch hier darüber aus das leute und vorallem junge mütter die alg2 beziehen sozialschmarotzer sein. ganz ehrlich, wo sind wir hier eigentlich??? wenns euch nicht passt dann wandert halt aus! aber greift hier nicht die leute an die hilfe suchen und nicht wissen woher sie die knappen 1000€ für erstausstattund und umstandsmode und den ganzen pi pa po nehmen sollen!!!!!! und selbst WENN die erstellerin dieses beitrags das kind nur bekommt um nicht arbeiten zu müssen (was ich nicht glaube) geht es euch einen SCHEIß dreck an!!!!
ICH hab das GANZE geld auch beantragt und die HÖCHSTLEISTUNG bekommen obwohl mein lebensgefärte arbeiten geht und das nicht grade wenig, OBWOHL ich mich im nachhinein noch beworben hab wie ne bekloppte und trotz alle dem nichts gekriegt hab weil kein arbeitgeber schwangere einstellt, vorallem wenn man den bauch schon nach wenigen monaten sieht!
klar ist es nicht schön vomergenzendem ALG2 zu leben und ich weiss wie hart und beschissen das ist wenn man jeden chent 5 mal umdrehen muss weil selbst das gehalt des lebensgefärten nicht reicht um für UNS beide manchmal warmes essen auf den tisch zu kriegen aber das man sich hier anhören muss man wär assozial und ein sozialschmarotzer und junge mütter taugen nichts ist unter aller sau ganz ehrlich!
und wenn ihr der meinung seid "solche" leute sollten nichts kriegen dann bringt halt ein gesetz durch das jede frau abtreiben soll wenn sie nicht wenigstens 2,000€ im monat netto verdient. wünsch euch dabei viel spaß! oder wie gesagt wandert halt aus aber lass die anfeindungen hier sein weil DAS ist das einzigst assoziale hier!!
das Unterschreib ich voll und ganz
und ich gleich mit ! (: geb dir da vollkommen recht !
ich entschuldige mich übrigens für meine nicht so nette ausdrucksweise gade, mit ist der kragen geplatzt ... schlechter tag, periode, männe nervt ... nehmts mir nicht übel
06.09.2012 18:15
Zitat von PuTscH:
Zitat von CrazyMya:ja, das ist wenn ich mich recht erinnere erst seit einem Jahr so.
Zitat von PuTscH:das muss aber neu sein...2005 hab ich meine ausbildung abgeschlossen und bekam ALG1 ...mein verdienst waren 600 € brutto
Zitat von zartbitter:Da irrst du dich, Zarti ALG 1 nach 12 Monaten Arbeit bekommt man nur, wenn das Gehalt in der Zeit hoch genug war. Leute, die nur 1000€ oder weniger verdient haben, rutschen gleich ins Hartz 4.
...
*Klugscheißermodus an*
Möchte nur kurz einwerfen: das stimmt nicht Der Anspruch auf Alg I hängt davon ab, ob innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet wurde. Der Verdienst ist völlig wurscht, es geht einzig und allein um die Versicherungspflicht, sprich ob Beiträge in die Alosen-Versicherung eingezahlt wurden oder nicht
*Klugscheißermodus aus*
06.09.2012 18:16
Zitat von raspberry_kiss:
Sie könnte sich theoretisch fast alles erlauben, was nicht einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, ohne gefeuert zu werden?
Genau! Mit einer Ausnahme: Sollte die Existenz des Arbeitgebers ernsthaft gefährdet sein, kann er beim Oberlandesgericht beantragen, dass er die Schwangere kündigen darf. Dies kommt in der Praxis aber so gut wie nie vor, dazu muss der AG wirklich schon mit einem Bein in der Insolvenz stehen.
06.09.2012 18:16
Also eine Kündigung in der Schwangerschaft bedarf der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbehörde stimmt dem eigentlich nicht zu. Es gibt ein Urteil in dem ist eine Frau mal mit nem Messer hinter dem Chef her, daraufhin hat der Chef ihr gekündigt und die Aufsichtsbehörde hat gesagt "hormonell bedingt, das muss er hinnehmen" daher war die Kündigung unzulässig. WEnn sich aber die Schwangere auf eine Auflösung oder Aufhebung für eine Abfindung einlässt, ist das was anderes. Und ich denke die ein oder andere macht das wenn der chef ihr geld hinhält dass sie fürs nichtstun kriegen kann.
06.09.2012 18:18
Zitat von PuTscH:
Zitat von raspberry_kiss:
Sie könnte sich theoretisch fast alles erlauben, was nicht einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, ohne gefeuert zu werden?
Genau! Mit einer Ausnahme: Sollte die Existenz des Arbeitgebers ernsthaft gefährdet sein, kann er beim Oberlandesgericht beantragen, dass er die Schwangere kündigen darf. Dies kommt in der Praxis aber so gut wie nie vor, dazu muss der AG wirklich schon mit einem Bein in der Insolvenz stehen.
aber hierfür muss er vorher alle anderen rausschmeißen, die keinen besonderen kündigungsschutz haben. es ist aber die zuständige aufsichtsbehörde
06.09.2012 18:22
Natürlich kündigen Chefs auch Schwangere in der Probezeit. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie es auch dürfen. Man verlässt sich hierbei voll und ganz auf die Unwissenheit der Frau. Wie man hier sieht, denken ja immer noch etliche schwangere Frauen man könnte sie in der Probezeit kündigen. Es gibt immer einrn der es tut und einen, der es sich gefallen lässt! Man hat nach dieser Kündigung sogar nochn2 Wochen Zeit seine Schwangerschaft bekanntzugebrn. Die Klagefrist nach so einer Kündigung beträgt 3 Wochen. Das bedeutet, die Schwangere muss binnen 3 Wochen klagen. Etwa einen Monat später findet man sich dann vorm Arbeitsgericht wieder.
06.09.2012 18:23
Zitat von ausderflodderfamily:
Zitat von PuTscH:
Zitat von raspberry_kiss:
Sie könnte sich theoretisch fast alles erlauben, was nicht einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, ohne gefeuert zu werden?
Genau! Mit einer Ausnahme: Sollte die Existenz des Arbeitgebers ernsthaft gefährdet sein, kann er beim Oberlandesgericht beantragen, dass er die Schwangere kündigen darf. Dies kommt in der Praxis aber so gut wie nie vor, dazu muss der AG wirklich schon mit einem Bein in der Insolvenz stehen.
aber hierfür muss er vorher alle anderen rausschmeißen, die keinen besonderen kündigungsschutz haben. es ist aber die zuständige aufsichtsbehörde
Hast recht, hab mich verschrieben
06.09.2012 19:06
Zitat von PuTscH:
Zitat von ausderflodderfamily:
Zitat von PuTscH:
Zitat von raspberry_kiss:
Sie könnte sich theoretisch fast alles erlauben, was nicht einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, ohne gefeuert zu werden?
Genau! Mit einer Ausnahme: Sollte die Existenz des Arbeitgebers ernsthaft gefährdet sein, kann er beim Oberlandesgericht beantragen, dass er die Schwangere kündigen darf. Dies kommt in der Praxis aber so gut wie nie vor, dazu muss der AG wirklich schon mit einem Bein in der Insolvenz stehen.
aber hierfür muss er vorher alle anderen rausschmeißen, die keinen besonderen kündigungsschutz haben. es ist aber die zuständige aufsichtsbehörde
Hast recht, hab mich verschrieben
wo ist denn jetzt die nette gehilfin mit der vielen ahnung hin?
06.09.2012 19:13
Zitat von MiasMutti:
Hallöle
also ich hab 3 tage nach meiner abschlussprüfung von meiner ausbildung erfahren das ich schwanger bin. dementsprechend wurde ich nicht mehr übernommen und stand erstmal ohne job da -.-
hab mich zwar beworben wie bekloppt aber als das bäuchlein langsam immer sichtbarer wurde (was sehr schnell ging) hat jeder arbeitgeber gesagt "nein danke, schwangere können wir nicht gebrauchen"
klasse!
naja ... blieb mir also nichts anderes mehr übrig als alg2 zu beantragen. du kannst in deiner situation (falls du jetzt nicht arbeiten gehst) erstausstattung fürs kind (also möbel ect.) beantragen, geld für umstandsmode, kindergeld ist klar aber erst wenns würmchen da ist, genau so wie elterngeld. ist dein partner der erzeuger? (sry für die frage aber kann ja sein das ihr erst kurz zusammen seid also sei nicht böse ) wenn nicht unterhaltsvorschuss und ab zum anwalt und unterhalt einklagen.
wohngeld bekommst du nur wenn du arbeiten gehst und dein gehalt nicht reicht um die wohnung zu bezahlen oder du dann zu wenig zum leben hättest. wenn ihr eine größere wohnung braucht müsst ihr das mal durch rechnen was dein partner im monat raus kriegt und wenns nicht passt (weil kinder sind seeeeehr teuer!) kann er das beantragen.
sollte nach der geburt festgestellt werden das dass kind eine spezielle nahrung benötigt weils die "0-8-15" nahrung die es üerall zu kaufen gibt nicht verträgt kannst du dazu auch noch was beantragen da weiss ich aber nicht was fürn antrag das ist musst du dann mal nachfragen.
geld für erstausstattung kannst du ab dem 6. - 7. monat (bin mir da nicht mehr so sicher abwann das war, einfach jetzt nachfragen) beantragen weil die ämter vorher davon ausgehen (frag mich immer wieder wie die dadrauf kommen und was in deren köpfen abgeht) das dass kind sterben könnte.
also ich fass nochmal zusammen
- mutterschaftsgeld ab dem beginn des mutterschutz
- elterngeld, kindergeld, unterhaltsvorschuss NACH der geburt bis aller spätestens 4 wochen danach
- erstausstattung etc. müsstest du nochmal nachfragen
- wohngeld müsste dein freund nachfragen ob und wie und wann und tralala
dürfte alles gewesen sein oder?
Lieben gruß und alles gute
Die beste Antwort die ich bis jetzt auf die FRAGE der TS gelesen habe
06.09.2012 20:56
Zitat von Naddy:
Zitat von MiasMutti:
Hallöle
also ich hab 3 tage nach meiner abschlussprüfung von meiner ausbildung erfahren das ich schwanger bin. dementsprechend wurde ich nicht mehr übernommen und stand erstmal ohne job da -.-
hab mich zwar beworben wie bekloppt aber als das bäuchlein langsam immer sichtbarer wurde (was sehr schnell ging) hat jeder arbeitgeber gesagt "nein danke, schwangere können wir nicht gebrauchen"
klasse!
naja ... blieb mir also nichts anderes mehr übrig als alg2 zu beantragen. du kannst in deiner situation (falls du jetzt nicht arbeiten gehst) erstausstattung fürs kind (also möbel ect.) beantragen, geld für umstandsmode, kindergeld ist klar aber erst wenns würmchen da ist, genau so wie elterngeld. ist dein partner der erzeuger? (sry für die frage aber kann ja sein das ihr erst kurz zusammen seid also sei nicht böse ) wenn nicht unterhaltsvorschuss und ab zum anwalt und unterhalt einklagen.
wohngeld bekommst du nur wenn du arbeiten gehst und dein gehalt nicht reicht um die wohnung zu bezahlen oder du dann zu wenig zum leben hättest. wenn ihr eine größere wohnung braucht müsst ihr das mal durch rechnen was dein partner im monat raus kriegt und wenns nicht passt (weil kinder sind seeeeehr teuer!) kann er das beantragen.
sollte nach der geburt festgestellt werden das dass kind eine spezielle nahrung benötigt weils die "0-8-15" nahrung die es üerall zu kaufen gibt nicht verträgt kannst du dazu auch noch was beantragen da weiss ich aber nicht was fürn antrag das ist musst du dann mal nachfragen.
geld für erstausstattung kannst du ab dem 6. - 7. monat (bin mir da nicht mehr so sicher abwann das war, einfach jetzt nachfragen) beantragen weil die ämter vorher davon ausgehen (frag mich immer wieder wie die dadrauf kommen und was in deren köpfen abgeht) das dass kind sterben könnte.
also ich fass nochmal zusammen
- mutterschaftsgeld ab dem beginn des mutterschutz
- elterngeld, kindergeld, unterhaltsvorschuss NACH der geburt bis aller spätestens 4 wochen danach
- erstausstattung etc. müsstest du nochmal nachfragen
- wohngeld müsste dein freund nachfragen ob und wie und wann und tralala
dürfte alles gewesen sein oder?
Lieben gruß und alles gute
Die beste Antwort die ich bis jetzt auf die FRAGE der TS gelesen habe
hehe danke dir, habs alles selbst schon durch gemacht und weiss wie verzweifelt man sein kann und das die ämter meistens auch keine richtige auskunft geben. und meine meinung ist ja immernoch, wer anständig fragt bekommt eine anständige antwort und sollte nicht angefeindet, angezickt oder beschimpft werden
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