Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit-Verlängerung ... Wie ? Was ? Wo ?

iceangel29
8193 Beiträge
21.05.2013 11:14
Hallo zusammen ...

ich hab damals gleich nach der Geburt bei meinen AG die Elternzeit angegeben - 1 Jahr- . Soooo nachdem sie ja nun da ist usw möchte ich die vollen 3 Jahre zu Hause bleiben und habe bei meinen AG einen Antrag auf Verlängerung bis 2015 gestellt , diesem hat er zugestimmt schriftlich.

Muss ich das nun auch der Elterngeldstelle melden ? Reicht da ne kurze schriftliche Mitteilung mit der Kopie der zusage vom AG ? Oder wie läuft das ?

Krankenversichert bleibe ich doch über diese 3 Jahre oder ?
21.05.2013 11:23
Zitat von iceangel29:

Hallo zusammen ...

ich hab damals gleich nach der Geburt bei meinen AG die Elternzeit angegeben - 1 Jahr- . Soooo nachdem sie ja nun da ist usw möchte ich die vollen 3 Jahre zu Hause bleiben und habe bei meinen AG einen Antrag auf Verlängerung bis 2015 gestellt , diesem hat er zugestimmt schriftlich.

Muss ich das nun auch der Elterngeldstelle melden ? Reicht da ne kurze schriftliche Mitteilung mit der Kopie der zusage vom AG ? Oder wie läuft das ?

Krankenversichert bleibe ich doch über diese 3 Jahre oder ?

hallo versichert bist du definitiv über die gesmate elternzeit. habe ich denke dass du das der elterngeldstelle nicht melden musst.denn du beziehst ja eh nur das erste jahr elterngeld. aber ich bin mir nicht ganz sicher.
vielleicht findest du hier die antwort
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16 318.html
21.05.2013 11:56
Zitat von NickiS:

Zitat von iceangel29:

Hallo zusammen ...

ich hab damals gleich nach der Geburt bei meinen AG die Elternzeit angegeben - 1 Jahr- . Soooo nachdem sie ja nun da ist usw möchte ich die vollen 3 Jahre zu Hause bleiben und habe bei meinen AG einen Antrag auf Verlängerung bis 2015 gestellt , diesem hat er zugestimmt schriftlich.

Muss ich das nun auch der Elterngeldstelle melden ? Reicht da ne kurze schriftliche Mitteilung mit der Kopie der zusage vom AG ? Oder wie läuft das ?

Krankenversichert bleibe ich doch über diese 3 Jahre oder ?

hallo versichert bist du definitiv über die gesmate elternzeit. habe ich denke dass du das der elterngeldstelle nicht melden musst.denn du beziehst ja eh nur das erste jahr elterngeld. aber ich bin mir nicht ganz sicher.
vielleicht findest du hier die antwort
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16 318.html
glaub schon das sies meldem muss denn sie braucht ja den nachweiss für die rente oder??
jenjae
3828 Beiträge
26.05.2013 00:09
Hallöchen!

Habe da eine ähnliche Frage.

Ich werde ab Oktober wieder arbeiten (da ist unsere Maus 1 Jahr alt und meine Elternzeit vorbei ).. Allerdings nur (ca.) höchstens 20 Stunden die Woche.

Nun bin ich hierauf gestoßen:
http://www.amazon.de/forum/baby-ausstattung?_encod ing=UTF8&cdForum=Fx3UW5RZKH82OWQ&cdThread= Tx1CNZNCZUHWLD7
Der Beitrag von Eva Blume.

Man darf also bis zu 30 Std wöchentlich arbeiten in der Elternzeit...

Jetzt frage ich mich, ob es mir etwas bringt die Elternzeit zu verlängern? Mein AG wird sicher zustimmen, denn ich komme ja trotzdem wie geplant zurück zu ihm...

Würdet ihr es tun? Oder ist die frage total dämlich, ich stehe auf dem Schlauch und es ist einfach nur ein logischer Schritt?

Achso: ich denke dabei auch an die Zukunft, denn mein AG wird uns nächstes Jahr alle kündigen müssen, da er in Rente geht. Nicht, dass ich dann sofort als arbeitssuchend ständig zum Arbeitsamt rennen muss?! Würde dann gerne wieder Zuhause bleiben (da muss das Geld von meinem Mann eben ne Weile ausreichen) Das fiele ja weg, wenn ich in Elternzeit bin, oder? Bin ich ohne AG denn überhaupt noch in EZ? Und wenn ich übergangslos zu einer anderen stelle wechsel, bin ich dann weiter in EZ?

Lg und danke im voraus

jenjae
3828 Beiträge
26.05.2013 11:24
Ohne Arbeitgeber kann man natürlich nicht in Elternzeit sein..

Die restlichen fragen sind weiter offen. Weiß da jemand Bescheid?

Vllt Rufe ich Montag mal bei der Elterngeldstelle an!
iceangel29
8193 Beiträge
26.05.2013 12:41
Zitat von jenjae:

Ohne Arbeitgeber kann man natürlich nicht in Elternzeit sein..

Die restlichen fragen sind weiter offen. Weiß da jemand Bescheid?

Vllt Rufe ich Montag mal bei der Elterngeldstelle an!


wieso nicht ?
jenjae
3828 Beiträge
26.05.2013 13:39
Zitat von iceangel29:

Zitat von jenjae:

Ohne Arbeitgeber kann man natürlich nicht in Elternzeit sein..

Die restlichen fragen sind weiter offen. Weiß da jemand Bescheid?

Vllt Rufe ich Montag mal bei der Elterngeldstelle an!


wieso nicht ?


Etwa doch? Habe heute ein bisschen gegooglet und bin dort auf sowas gestoßen
iceangel29
8193 Beiträge
26.05.2013 14:26
Zitat von jenjae:

Zitat von iceangel29:

Zitat von jenjae:

Ohne Arbeitgeber kann man natürlich nicht in Elternzeit sein..

Die restlichen fragen sind weiter offen. Weiß da jemand Bescheid?

Vllt Rufe ich Montag mal bei der Elterngeldstelle an!


wieso nicht ?


Etwa doch? Habe heute ein bisschen gegooglet und bin dort auf sowas gestoßen


3 Jahre Elternzeit steht jedem zu , ob nun Hartz4 oder Arbeitnehmer
RedRose86
592 Beiträge
28.05.2013 12:09
Zitat von jenjae:

Hallöchen!

Habe da eine ähnliche Frage.

Ich werde ab Oktober wieder arbeiten (da ist unsere Maus 1 Jahr alt und meine Elternzeit vorbei ).. Allerdings nur (ca.) höchstens 20 Stunden die Woche.

Nun bin ich hierauf gestoßen:
http://www.amazon.de/forum/baby-ausstattung?_encod ing=UTF8&cdForum=Fx3UW5RZKH82OWQ&cdThread= Tx1CNZNCZUHWLD7
Der Beitrag von Eva Blume.

Man darf also bis zu 30 Std wöchentlich arbeiten in der Elternzeit...

Jetzt frage ich mich, ob es mir etwas bringt die Elternzeit zu verlängern? Mein AG wird sicher zustimmen, denn ich komme ja trotzdem wie geplant zurück zu ihm...

Würdet ihr es tun? Oder ist die frage total dämlich, ich stehe auf dem Schlauch und es ist einfach nur ein logischer Schritt?

Achso: ich denke dabei auch an die Zukunft, denn mein AG wird uns nächstes Jahr alle kündigen müssen, da er in Rente geht. Nicht, dass ich dann sofort als arbeitssuchend ständig zum Arbeitsamt rennen muss?! Würde dann gerne wieder Zuhause bleiben (da muss das Geld von meinem Mann eben ne Weile ausreichen) Das fiele ja weg, wenn ich in Elternzeit bin, oder? Bin ich ohne AG denn überhaupt noch in EZ? Und wenn ich übergangslos zu einer anderen stelle wechsel, bin ich dann weiter in EZ?

Lg und danke im voraus



Ähm, Frage... Was ist denn der Unterschied, ob du in Elternzeit arbeiten gehst. oder einfach als Aushilfe 20 Std. im Monat?
Bekommst doch eh kein Elterngeld mehr, also was bedrückt dich denb bzw warum überlegst du das mit der Elternzeit?
Nicht die Formulierung falsch verstehen. Interessiert mich selber, da meine Elternzeit im Oktober ja auch vorbei ist.
jenjae
3828 Beiträge
28.05.2013 12:19
Naja erstmal habe ich überlegt, das ist auch der Hauptgrund: warum sollte ich die 2 Jahre verschenken, wenn ich sowieso nicht mehr als 30 h die Woche arbeiten werde?!

Dann bringt es ja auch rentenvorteile mit sich..

Wenn mein Chef mich kündigt nächstes Jahr, stehe ich nicht sofort wieder dem Arbeitsmarkt "zur Verfügung" bzw. muss nicht sofort zur Jobagentur und mich überall bewerben, sondern kann auch mal 1-2 Monate von dem Gehalt meines Mannes über die Runden kommen.

Ist das einleuchtend!? Ja oder?

Ich werde es jetzt auf jeden fall beantragen!
jenjae
3828 Beiträge
28.05.2013 12:20
Achso - warum ich überhaupt überlegt habe, weiß ich selbst nicht mehr.
RedRose86
592 Beiträge
29.05.2013 09:05
Hm, also das mit den Rentenvorteilen versteh ich. Aber mit dem Arbeitsamt könnte man ausser Acht lassen. Du kannst dich eh erst Arbeitslos melden, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst, sprich wenn du ne Betreuungsmöglichkeit fürs Kind hast.
Ich weiß allerdings nicht ob du trotz Elternzeit nicht auch verpflichtet bist, dich Arbeitssuchend bzw. -los zu melden?!
Sonst bist du ja nicht krankenversichert oder
iceangel29
8193 Beiträge
29.05.2013 09:07
Zitat von RedRose86:

Hm, also das mit den Rentenvorteilen versteh ich. Aber mit dem Arbeitsamt könnte man ausser Acht lassen. Du kannst dich eh erst Arbeitslos melden, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst, sprich wenn du ne Betreuungsmöglichkeit fürs Kind hast.
Ich weiß allerdings nicht ob du trotz Elternzeit nicht auch verpflichtet bist, dich Arbeitssuchend bzw. -los zu melden?!
Sonst bist du ja nicht krankenversichert oder



nein ... man ist während der gesammten 3 Jahre Krankenversichert und nicht vermittelbar in der Elternzeit.
jenjae
3828 Beiträge
29.05.2013 09:58
Zitat von iceangel29:

Zitat von RedRose86:

Hm, also das mit den Rentenvorteilen versteh ich. Aber mit dem Arbeitsamt könnte man ausser Acht lassen. Du kannst dich eh erst Arbeitslos melden, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst, sprich wenn du ne Betreuungsmöglichkeit fürs Kind hast.
Ich weiß allerdings nicht ob du trotz Elternzeit nicht auch verpflichtet bist, dich Arbeitssuchend bzw. -los zu melden?!
Sonst bist du ja nicht krankenversichert oder



nein ... man ist während der gesammten 3 Jahre Krankenversichert und nicht vermittelbar in der Elternzeit.


Hey du
Du hast das ja durch. Wo muss man es denn überall angeben, nachdem man sich das Einverständnis vom AG eingeholt hat? Krankenkasse? Elterngeldstelle?
iceangel29
8193 Beiträge
29.05.2013 10:33
Zitat von jenjae:

Zitat von iceangel29:

Zitat von RedRose86:

Hm, also das mit den Rentenvorteilen versteh ich. Aber mit dem Arbeitsamt könnte man ausser Acht lassen. Du kannst dich eh erst Arbeitslos melden, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst, sprich wenn du ne Betreuungsmöglichkeit fürs Kind hast.
Ich weiß allerdings nicht ob du trotz Elternzeit nicht auch verpflichtet bist, dich Arbeitssuchend bzw. -los zu melden?!
Sonst bist du ja nicht krankenversichert oder



nein ... man ist während der gesammten 3 Jahre Krankenversichert und nicht vermittelbar in der Elternzeit.


Hey du
Du hast das ja durch. Wo muss man es denn überall angeben, nachdem man sich das Einverständnis vom AG eingeholt hat? Krankenkasse? Elterngeldstelle?


Ja genau ... ich muss das allerdings noch machen , war bis dato zu Faul gewesen
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