Arbeitslosengeld Teil- oder Vollzeit?
25.03.2012 14:11
Ich schildere Euch gerade mal mein "Problem":
Im April 2012 endet meine Elternzeit, d.h. mein erster Arbeitstag in der alten Firma wird er 16.04. sein.
Ich gehe aber davon aus, dass ich auf jeden Fall gekündigt werde (sehr lange Vorgeschichte).
Gehen wir mal davon aus, dass die mich sofort kündigen, dann wäre der 31.5. mein letzter Arbeitstag.
.
Jetzt melde ich mich ab dem 01.06. arbeitslos und beantrage Arbeitslosengeld, welches mir ja dann auch zustehen würde. Muss ich dort dann angeben, ob ich einen Voll- oder Teilzeitjob suche? Und bekomme ich auch entsprechendes Geld? Denn:
Ich möchte eigentlich erst ab September Halbtags wieder arbeiten gehen, weil unser Kleiner ab August in die KiTa kommt.
.
Kann ich dem Arbeitsamt also einfach sagen, dass ich einen Vollzeitjob suche, bekomme dann auch volles Arbeitslosengeld und kann dann trotzdem schlussendlich einen Teilzeitjob annehmen? Oder muss ich dann Geld zurückzahlen!?
.
Freu mich über Antworten
Im April 2012 endet meine Elternzeit, d.h. mein erster Arbeitstag in der alten Firma wird er 16.04. sein.
Ich gehe aber davon aus, dass ich auf jeden Fall gekündigt werde (sehr lange Vorgeschichte).
Gehen wir mal davon aus, dass die mich sofort kündigen, dann wäre der 31.5. mein letzter Arbeitstag.
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Jetzt melde ich mich ab dem 01.06. arbeitslos und beantrage Arbeitslosengeld, welches mir ja dann auch zustehen würde. Muss ich dort dann angeben, ob ich einen Voll- oder Teilzeitjob suche? Und bekomme ich auch entsprechendes Geld? Denn:
Ich möchte eigentlich erst ab September Halbtags wieder arbeiten gehen, weil unser Kleiner ab August in die KiTa kommt.
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Kann ich dem Arbeitsamt also einfach sagen, dass ich einen Vollzeitjob suche, bekomme dann auch volles Arbeitslosengeld und kann dann trotzdem schlussendlich einen Teilzeitjob annehmen? Oder muss ich dann Geld zurückzahlen!?

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Freu mich über Antworten

25.03.2012 14:34
Dein arbeitslosengeld errechnet sich daraus,was du vorher verdient hast. Egal ob voll oder teilzeit.
Wenn du denen allerdings sagst,dass du erst ab sep arbeiten willst,dann wirst du ins h4 fallen.
Da bei arbeitslosengeld du dem arbeitsmarkt zur verfuegung stehen musst.
Wenn du denen allerdings sagst,dass du erst ab sep arbeiten willst,dann wirst du ins h4 fallen.
Da bei arbeitslosengeld du dem arbeitsmarkt zur verfuegung stehen musst.
25.03.2012 14:42
Zitat von luckyangel:
Dein arbeitslosengeld errechnet sich daraus,was du vorher verdient hast. Egal ob voll oder teilzeit.
Wenn du denen allerdings sagst,dass du erst ab sep arbeiten willst,dann wirst du ins h4 fallen.
Da bei arbeitslosengeld du dem arbeitsmarkt zur verfuegung stehen musst.
Ja, das ist klar mit der Berechnung. Bekomme ich denn auch das "volle" Arbeitslosengeld, auch wenn ich ab September dann nur halbtags arbeiten möchte?
.
Wenn ich mich ab September ARbeitslos melden würde, wäre das aber doch ok, oder? Dann würde ich ab Sept. Arbeitslosengeld bekommen und vorher nichts, oder?
25.03.2012 16:04
WAAAAATTTTTT
Du mußt dich sofort arbeitslosmelden sobald du davon weißt. da ist nix mit später oder so. Wenn du das machst kannst du eine Strafe bekommen.
Du mußt dich sofort arbeitslosmelden sobald du davon weißt. da ist nix mit später oder so. Wenn du das machst kannst du eine Strafe bekommen.
25.03.2012 16:08
Zitat von Knödel:
Zitat von luckyangel:
Dein arbeitslosengeld errechnet sich daraus,was du vorher verdient hast. Egal ob voll oder teilzeit.
Wenn du denen allerdings sagst,dass du erst ab sep arbeiten willst,dann wirst du ins h4 fallen.
Da bei arbeitslosengeld du dem arbeitsmarkt zur verfuegung stehen musst.
Ja, das ist klar mit der Berechnung. Bekomme ich denn auch das "volle" Arbeitslosengeld, auch wenn ich ab September dann nur halbtags arbeiten möchte?
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Wenn ich mich ab September ARbeitslos melden würde, wäre das aber doch ok, oder? Dann würde ich ab Sept. Arbeitslosengeld bekommen und vorher nichts, oder?
WENN du deine Kündigung bekommst, gehst du damit sofort zum Arbeitsamt und meldest dich arbeitslos. Du bekommst den entsprechenden Antrag mit und schickst den ausgefüllt zurück. Oder du bekommst einen Termin, zu dem du diesen Antrag samt 1000 Unterlagen mitbringen musst.
Normalweise ist es so, dass wenn du dich sofort arbeitslos meldest, du übergangslos Arbeitslosengeld bekommst.
Heißt wenn dir zu Ende Mai gekündigt würde, würdest du Anfang Juli das erste ALG bekommen (Anfang Juni bekämest du ja noch dein Gehalt für Mai).
Du bekommst 60% von deinem letzten Nettolohn, ganz egal ob du beim Amt angibst das du Voll- oder Teilzeit arbeiten möchtest.
Gib einfach nicht an, dass du erst ab September wieder arbeiten möchtest. So schnell sind die da nämlich auch nicht mit der Jobvergabe. Sag einfach ab sofort und alles ist gut.
25.03.2012 18:10
Zitat von Turboprinzessin:
Zitat von Knödel:
Zitat von luckyangel:
Dein arbeitslosengeld errechnet sich daraus,was du vorher verdient hast. Egal ob voll oder teilzeit.
Wenn du denen allerdings sagst,dass du erst ab sep arbeiten willst,dann wirst du ins h4 fallen.
Da bei arbeitslosengeld du dem arbeitsmarkt zur verfuegung stehen musst.
Ja, das ist klar mit der Berechnung. Bekomme ich denn auch das "volle" Arbeitslosengeld, auch wenn ich ab September dann nur halbtags arbeiten möchte?
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Wenn ich mich ab September ARbeitslos melden würde, wäre das aber doch ok, oder? Dann würde ich ab Sept. Arbeitslosengeld bekommen und vorher nichts, oder?
WENN du deine Kündigung bekommst, gehst du damit sofort zum Arbeitsamt und meldest dich arbeitslos. Du bekommst den entsprechenden Antrag mit und schickst den ausgefüllt zurück. Oder du bekommst einen Termin, zu dem du diesen Antrag samt 1000 Unterlagen mitbringen musst.
Normalweise ist es so, dass wenn du dich sofort arbeitslos meldest, du übergangslos Arbeitslosengeld bekommst.
Heißt wenn dir zu Ende Mai gekündigt würde, würdest du Anfang Juli das erste ALG bekommen (Anfang Juni bekämest du ja noch dein Gehalt für Mai).
Du bekommst 60% von deinem letzten Nettolohn, ganz egal ob du beim Amt angibst das du Voll- oder Teilzeit arbeiten möchtest.
Gib einfach nicht an, dass du erst ab September wieder arbeiten möchtest. So schnell sind die da nämlich auch nicht mit der Jobvergabe. Sag einfach ab sofort und alles ist gut.
Ok, das klingt gut. So wollte ich das eigentlich auch machen. Ich dachte nur, dass man sich evtl. auch später arbeitslos melden kann, aber wenn dem nicht so ist, dann werde ich das wohl sofort machen.... Ggf. kann ich ja angeben, dass bis August die Großeltern auf den Kleinen aufpassen würden... ich muss ja auch nicht jedes Angebot annehmen, was die mir machen..

25.03.2012 18:15
Zitat von Teufelchendamian:
WAAAAATTTTTT
Du mußt dich sofort arbeitslosmelden sobald du davon weißt. da ist nix mit später oder so. Wenn du das machst kannst du eine Strafe bekommen.
Naja, keine Strafe, sondern einen Sperrzeit

25.03.2012 18:38
arbeitslos kann man sich melden,wenn man will oder bedürftig wird.da bekommt man auch keine sperre .man kan n ja in der zeit als hausfrau von gehalt des mannes leben,verbietet ja keiner.
wenn du dich arbeitslos meldest,kann es allerdings sein,das du gleich in eine massnahme gesteckt wirst,dann kannste nicht einfach sagen,das du vor august nichts machen willst.
ob du dann teilzeit oder vollzeit arbeitest,ist dein problem,sobald du finanziell nicht mehr vom amt dadurch abhängig bist.das wird aus deinem letztem verdienst berechnet.
wenn du dich arbeitslos meldest,kann es allerdings sein,das du gleich in eine massnahme gesteckt wirst,dann kannste nicht einfach sagen,das du vor august nichts machen willst.
ob du dann teilzeit oder vollzeit arbeitest,ist dein problem,sobald du finanziell nicht mehr vom amt dadurch abhängig bist.das wird aus deinem letztem verdienst berechnet.
25.03.2012 19:58
Bei mir war es so, dass ich auch nur TZ gesucht habe!
Dann wurden die 60% von meinem letzten Verdienst errechnet und halbiert, da ich ja nur für 20 Stunden und nicht für 40 Stunden eine Stelle gesucht habe!
Es spielt also schon eine Rolle! Ich war dann lieber ehrlich, bevor ich später das Geld hätte zurück zahlen müssen!
Lieber Gruß
Dann wurden die 60% von meinem letzten Verdienst errechnet und halbiert, da ich ja nur für 20 Stunden und nicht für 40 Stunden eine Stelle gesucht habe!
Es spielt also schon eine Rolle! Ich war dann lieber ehrlich, bevor ich später das Geld hätte zurück zahlen müssen!
Lieber Gruß
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